Es gibt viele Rechtsgrundlagen weshalb Dokumente revisionssicher archiviert werden müssen. Hier ein kleiner Auszug dieser Rechtsgrundlagen:
- DSGVO
- Handelsgesetzbuch (HGB) §§238, 239, 257
- Abgabenordnung (AO) §147
- Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
- Grundsätze ordnungsgemäßer DVgestützter Speicherbuchführung (GoBS)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Bundes und Landesdatenschutzgesetze (BDSG, LDSG)
- Signaturgesetz §15
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG)
- SarbanesOxleyAct (SOX)
- Basel IIRichtlinie
Doch was bedeutet revisionssichere Archivierung?
Dies bedeutet für Dokumente und Unterlagen:
- diese dürfen nicht verändert werden können
- diese dürfen nicht verloren gehen
- die verschiedenen Versionen müssen gespeichert und verfügbar sein
Was macht hierbei tricoma?
PDF Dokumente und auch Belege aus der Kasse werden über das DMS nochmals redundant abgelegt und es findet eine Prüfung auf Dateiveränderung statt.
Hierbei beachten wir streng die Vorgaben der Unveränderlichkeit gemäß der GoBD gemäß dem Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen IV A 4 - S 0316/13/10003, 2014/0353090.
Link für externe Aufrufe: https://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=1743