DMS Dokumentenmanagement

Anleitungen & Tutorials

Revisionssichere Dokumentenarchivierung

Es gibt viele Rechtsgrundlagen weshalb Dokumente revisionssicher archiviert werden müssen. Hier ein kleiner Auszug dieser Rechtsgrundlagen:

- DSGVO
- Handelsgesetzbuch (HGB) §§238, 239, 257
- Abgabenordnung (AO) §147
- Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
- Grundsätze ordnungsgemäßer DV­gestützter Speicherbuchführung (GoBS)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Bundes­ und Landesdatenschutzgesetze (BDSG, LDSG)
- Signaturgesetz §15
- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG)
- Sarbanes­Oxley­Act (SOX)
- Basel II­Richtlinie

Dies bedeutet für Dokumente und Unterlagen:
- diese dürfen nicht verändert werden können
- diese dürfen nicht verloren gehen
- die verschiedenen Versionen müssen gespeichert und verfügbar sein

PDF Dokumente und auch Belege aus der Kasse werden über das DMS nochmals redundant abgelegt und es findet eine Prüfung auf Dateiveränderung statt.
Hierbei beachten wir streng die Vorgaben der Unveränderlichkeit gemäß der GoBD gemäß dem Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen IV A 4 - S 0316/13/10003, 2014/0353090.

 
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