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Streichpreise bei eBay-Auktionen (UVP)

eBay ermöglicht die Angabe eines Streichpreises bei Auktionen. Mit der App ist ein Streichpreis einfach hinzufügbar.

Bei Auktionen, Automatischen Auktionen und beim Anlegen einer neuen Auktion gibt es das Feld "Streichpreis" mit folgenden Auswahlmöglichkeiten:
  • Standardverhalten: Das für die App intern bestimmte Standardverhalten; derzet "Nein".
  • Produktdatenfeld "UVP": Der beim Erstellen oder Aktualisieren beim Produkt im UVP-Datenfeld befindliche Preis soll verwendet werden.
  • Eingabefeld: Der feste Betrag, der im nebenstehenden Eingabefeld (Im Bild grün markiert) angegeben ist, soll verwendet werden.
  • Nicht übergeben (keine Änderung): Streichpreis wird nicht übergeben. An einem ggfs. vorhandenen Streichpreis wird nichts geändert.
  • Entfernen / nicht erlaubt: Ein bereits bei der Auktion gesetzter Streichpreis wird entfernt. Ist kein Striechpreis bei der Auktion, wird keiner gesetzt.

Diese Regeln und Voraussetzungen gelten:
  • Das Verkäuferkonto muss dafür freigeschaltet sein bzw. das erforderliche Recht haben.
  • Streichpreis geht nur bei reinen SofortKaufen-Angeboten/Festpreisangeboten.
  • Der Streichpreis muss größer als der SofortKaufen-Preis sein, ansonsten wird er nicht übergeben.
  • Bei Angeboten mit Varianten gilt:
    • Produktdatenfeld "UVP": Der Betrag der entsprechenden Variante wird verwendet.
    • Eingabe: Der im Eingabefeld eingetragene Betrag wird für alle Varianten verwendet.
  • Der Streichpreis wird als UVP zu eBay übertragen und so auch dort ausgegeben.
Streichpreise bei eBay-Auktionen (UVP)
Streichpreise bei eBay-Auktionen (UVP)
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