Immer neue Trends aus Übersee schwappen zu uns herüber. So auch der Black Friday und Cyber Monday, die den finalen Startschuss für den Beginn der weihnachtlichen Prozente-Schlacht einläuten sollen.
Jedoch sollten hier Begrifflichkeiten berücksichtigt werden.
Amerikaner shoppen für ihr leben gern. Besonders in der Zeit vor Weihnachten werden Milliarden umgesetzt.
Am kauffreudigsten sollen laut den offiziellen Zahlen die Tage um den Black Friday und Cyber Monday (Freitag und Montag nach Thanksgiving) sein.
Auch Deutschland zieht bei diesen Super Deals nach und macht sich die Idee zunutze.
Alleine am Black Friday sollen 2015 durchschnittlich ca. 105 Euro pro Online-Einkauf ausgegeben werden, was rund 34 Prozent mehr ist, als im Vorjahr.
Der Black Friday 2016 fällt in diesem Jahr auf den 25. November, der Cyber Monday auf den 28. November.
Jedoch müssen Händler die Kehrseite der Medaille beachten.
Da die Worte Black Friday und Cyber Monday keine Besondere Kreativität aufweisen und eher als Gattungsbegriffe bekannt sind, war der markenrechtliche Schutz nicht sehr nahe liegend. Doch weit gefehlt.
Für „Black Friday" und „Cyber Monday" sind nämlich Marken eingetragen.
Ob die Markenrechte durchgesetzt werden und auch können, steht auf einem Blatt. Im Hinterkopf sollte man dies für sich selbst trotzdem behalten.
Den kompletten Artikel finden Sie unter:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/27708-black-friday-cyber-monday-beachten.html
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