Darf man mit

Darf man mit "Grundpreis ab..." werben?

In vielen Online-Shops findet man noch fehlerhafte Grundpreise, weil die Online-Händler die Angabe schlicht und ergreifend vergessen oder sich bei den exakten rechtlichen Regelungen nicht sicher sind. Ist der Grundpreis vorhanden – aber in der falschen Weise – droht ebenfalls eine Abmahnung.

tricoma Aktuell 03.09.2015
Thomas Schäflein
Werfen wir zunächst einen Blick ins Gesetz. Maßgeblich für die Angabe der Grundpreise ist die Preisangabenverordnung (PAngV). Derjenige, der unter Angabe von Preisen wirbt, hat auch den Grundpreis anzugeben. Hierbei handelt es sich um den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Bereits der Wortlaut der PAngV macht deutlich, dass die Werbung mit einem „Grundpreis ab ...“ nicht vorgesehen ist. Das hat sogar das Verwaltungsgericht Freiburg (Urteil v. 24.11.2004, Az. 2 K 384/04) entschieden.


zum kompletten Artikel:

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/18803-grundpreis-ab-geworben-werden.html

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