Fair im Onlinehandel

Fair im Onlinehandel

Früher war alles mal einfacher. Man kannte sich mit seinen Produkten aus und konnte diese Online anbieten. Heutzutage muss man schon fast Jura studiert haben, damit man Produkte im Internet anbieten kann. Dies heißt natürlich auch, wenn man mal nicht aufpasst, liegt schnell eine Abmahnung auf dem Tisch.

tricoma Aktuell 22.03.2016
Adrian Schraud

Abmahnungen sind ein sinnvolles Werkzeug, um sich vor Missbrauch im Wettbewerb, Urheberecht oder Markenrecht zu schützen. Doch häufig wird hier Missbrauch betrieben, welcher auf die Generierung von Gebühren hinzielt.

Aus diesem Grund wurde vom Händlerbund die Initiative FairCommerce ins Leben gerufen. Letztendlich funktioniert es ganz Einfach:
Wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß bei einem Mitbewerber entdecken, weisen Sie ihn in einem Schreiben darauf hin, statt ihn direkt abzumahnen. Der Mitbewerber hat nun 7 Tage zeit zu reagieren. Somit kann das beste Ergebnis für beide Seiten erzielt werden. Denn häufig ist der Verstoß gar keine Absicht des Mittbewerbers, sondern einfach nur unwissen und man kann es innerhalb von kürze und ohne großem Tamtam lösen. Sollte der Mitbewerber uneinsichtig bleiben und weiter gegen den Wettbewerb verstoßen, würden Sie wie üblich den Weg der Abmahnung gehen.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.haendlerbund.de/faircommerce
und
www.fair-commerce.de

Das Team von tricoma sagt "Danke Händlerbund" für diese wirklich FAIRE Lösung.

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