Strengere Buchführungsregeln ab 2015 - was sie als Onlinehändler wissen müssen

Strengere Buchführungsregeln ab 2015 - was sie als Onlinehändler wissen müssen

Seit dem 01.01.2015 ist die neue GoBD Regelung in Kraft getreten und löst die bisherige GDPdU damit ab. Durch diese Änderung gelten verschärfte Buchführungsregeln.

Dies hat vor allem auch für Onlinehändler mit Mietsystemen nicht unerhebliche Folgen.

tricoma Aktuell 13.07.2015
Thomas Schäflein

Jeder Händler kennt es, das Thema Betriebsprüfung. Nachdem es gerade bei diesem sensiblen Thema oftmals Unsicherheit seitens der Betroffenen gibt, möchten wir mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen.

Durch die Gesetzesänderung hat die Finanzbehörde bei einer Betriebsprüfung 3 verschiedene Möglichkeiten zu prüfen und auf Ihre Daten zuzugreifen:

--> Unmittelbarer Datenzugriff: Hier steht der Finanzbehörde zu, selbst in Form eines Lesezugriffes auf ihr DV-System zuzugreifen um somit Einsicht in die Aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten zu nehmen Steuerpflichtigen oder einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software zur Prüfung der gespeicherten Daten einschließlich der jeweilige Meta-, Stamm- und Bewegungsdaten zugreifen. Der Nur- sowie der entsprechenden Verknüpfungen nutzt. Dabei darf sie nur mit Hilfe dieser Hard- und Software auf die elektronisch gespeicherten Daten Lesezugriff umfasst das Lesen und Analysieren der Daten und die Nutzung der im DV-System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten (z. B. Filtern und Sortieren).


--> Der mittelbare Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigem verlangen, dass er an ihrer Stelle die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet oder von einem beauftragten Dritten maschinell auswerten lässt. Es kann nur eine maschinelle Auswertung unter Verwendung der im DV-System des Steuerpflichtigen oder des beauftragten Dritten vorhande-
nen Auswertungsmöglichkeiten verlangt werden.


--> Die Datenträgerüberlassung: umfasst auch die Mitnahme der Daten aus der Sphäre des Steuerpflichtigen. Diese sollte im Regelfall nur in Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen erfolgen. Der zur Auswertung überlassene Datenträger ist spätestens nach Bestandskraft der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Bescheide an den Steuerpflichtigen zurückzugeben und die Daten sind zu löschen. Insbesondere sind im Rahmen der Datenträgerüberlassung der Finanzbehörde mit den gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen (z. B. über die Dateiherkunft, die Dateistruktur, die Datenfelder, verwendete Zeichensatztabellen sowie interne und externe Verknüpfungen) in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Quelle: http://www.gobd.de/


Diese Änderungen hat insbesondere für Onlinehändler, die auf eine Mietlösung setzen nachhaltige Auswirkungen. Eine Warenwirtschafts-Mietlösung ist meistens nur eine Lösung auf Zeit. Im Sinne der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht sind selbständige verpflichtet, die Daten 10 Jahre aufzubewahren.

Dies würde bedeuten, dass jeder Händler, der eine Mietlösung einsetzt, sich für 10 Jahre an seine WaWi Mietlösung binden müsste und hierfür locker einen größeren 5-stelligen Betrag investieren müssen. Kündigen Sie irgendwann die Mietlösung haben sie durch das nicht mehr vorhandene System keine Möglichkeit mehr, auf diese Daten zurückzugreifen.

Zwar ist die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Mietsysteme nicht eindeutig geregelt, jedoch kann das Finanzamt fallspezifisch, falls die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden können, die Beträge schätzen, was im Nachlauf mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann.


Unser System ist "kein Mietsystem". Bei tricoma handelt es ich um ein Kaufsystem, dass wir sowol als direkten Kauf, aber auch als Leasing anbieten, mit anschließendem Kauf. tricoma hat einen Offenen Quellcode, den wir bei Kauf zuzüglich einer Dokumentation herausgeben.

Das bedeutet für Sie eine maximale Planungssicherheit, auch bei anstehenden Betriebsprüfungen o.ä., da es sich hierbei um ihr eigenes System handelt. Auch können Sie sich bei tricoma Stichtagsbewertete Lagerbestände ausgeben lassen usw. Sie können "jederzeit" auf Ihre Daten zugreifen und haben auch bei einer Prüfung jederzeit ihre notwendigen Daten zur Hand!


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