Schlechte Kundenbewertungen sind im Onlinehandel keine Seltenheit. Eine neue Studie des Händlerbunds verrät jetzt, wie Sie sich als Händler zur Wehr setzen können.
Fast jeder Händler hat schon mal eine negative Bewertung erhalten. Leider sind diese Bewertungen nicht immer gerechtfertigt. Mit diesen Tipps und Tricks können Sie sich gegen die Bewertungen wehren.
Beleidigende Behauptungen: Kunden dürfen selbstverständlich Ihre subjektive Meinung abgeben. Handelt es sich jedoch um eine Beleidigung oder üble Nachrede, kann der Händler direkt eine Anzeige bei der Polizei stellen.
Unwahre Behauptungen: Daneben gibt es Aussagen von Kunden, die nachweislich falsch aber keine Beleidigung sind. Jedoch schaden auch diese dem Händler. Für diese Fälle hat der Händler einen Anspruch auf die Beseitigung und Unterlassung dieser Aussagen. Am besten nehmen Sie hierzu Kontakt zu dem Marktplatz auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/studie-unfaire-kundenbewertungen-2017.pdf
Teste tricoma unverbindlich für 30 Tage.