Zahlungs- und Versandhinweise: Die häufigsten Praxisfehler

Zahlungs- und Versandhinweise: Die häufigsten Praxisfehler

Bei der Angabe von Zahlungs- und Versandhinweisen passieren Händlern immer wieder Fehler. Etwa fehlen oft wichtige Angaben oder es wiedersprechen sich eben diese. Lesen Sie nachstehend die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden können.

tricoma Aktuell 28.02.2017
Nils Volger

Auslandsversandkosten auf Anfrage

Händler müssen angeben, ob Sie Fracht-, Liefer- oder Versandkosten erheben. Fallen sonstige Kosten an, müssen diese angegeben werden. Mag die Angabe der Versandkosten für den europäischen Raum vielleicht noch zu beziffern sein, ist dies für das nicht europäische Ausland jedoch kaum handhabbar. Zwar hat der Gesetzgeber Händlern eine Hintertür gelassen und die Befreiung von Versandkostenangabe vorgesehen, wenn die Kosten „vernünftigerweise“ nicht berechenbar sind. Zumindest für Länder der Europäischen Union seien die Versandkosten jedoch ohne größeren Aufwand ermittelbar (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15) – und damit anzugeben.

Hinweise auf versicherten Versand

Eine Werbung mit einem versicherten Versand ist generell als Selbstverständlichkeit zu vermeiden. Denn bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt das Transportrisiko der Unternehmer. Transportrisiko meint dabei die Gefahr, dass die Ware auf dem Versandweg beschädigt wird oder verloren geht.

"Versandkostenfreie Lieferung" innerhalb Deutschlands

Eine Versandkostenfreie Lieferung wird in Online-Shops sehr oft angeboten. Jedoch müssen kleine und mittlere Händler oftmals für einen Auslandsversand Kosten erheben. Soweit allerdings keine generelle versandkostenfreie Lieferung im Shop angeboten wird, darf dies auf Templates auch nicht beworben werden.

Ungenaue oder keine Liefertermine

Ein Online-Händler steht in der gesetzlichen Pflicht, dem Kunden für Artikel, die über den Shop bestellt werden einen Liefertermin zu nennen. Die Angabe „Sofort lieferbar“ ist nicht ausreichend, da sie weder einer konkreten Termin noch einen fest abgrenzbaren Zeitraum nennt. Auch Angaben wie „nicht lagernd - Lieferzeit bitte erfragen“ oder inhaltlich vergleichbare Regelungen sind unzulässig bzw. nicht ausreichend.
Zudem wird oft vergessen, dass bei der Lieferzeitangabe auch etwaige Banklaufzeiten und Postwege in die Berechnung mit einbezogen werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/28497-zahlungs-versandhinweise-haeufigsten-praxisfehler.html

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