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One Stop Shop (OSS) Verfahren

Ab dem 01.07.2021 startet das One Stop Shop (OSS) Verfahren.

Was bedeutet das?
Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU an Endverbraucher – sogenannte Fernverkäufe – müssen ab dem 01.07.2021 im Bestimmungsland versteuert werden, wenn der einheitliche Schwellenwert von 10.000 Euro (netto) überschritten wurde.

Trifft dies zu, so greift das OSS-Verfahren.

Was ist zu beachten?

Es ist eine Registrierung auf dem folgendem Portal notwendig. Falls Sie bereits einen Elster-Zugang haben, können Sie sich mit diesen Zugangsdaten einloggen.
https://www.elster.de/bportal

Haben Sie sich hier registriert, loggen Sie sich mit dem erstellten Account ein.
Hier finden Sie das Formular "Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)"
Dies finden Sie im Portal unter "Formulare & Leistungen" >> "Alle Formulare".

One Stop Shop (OSS) Verfahren
One Stop Shop (OSS) Verfahren
Haben Sie das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie eine Bestätigung der Registrierung für OSS.
Bei Fragen, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.


In Ihrem tricoma System müssen Sie folgendes hierfür beachten:

App Produkte:
Hier finden Sie unter den Einstellungen den Reiter "Steuersätze".

One Stop Shop (OSS) Verfahren
One Stop Shop (OSS) Verfahren
Hier pflegen Sie die einzelnen Steuersätze für die einzelnen EU-Länder ein.
Klicken Sie hierfür einfach auf die Länderflagge.
Sollten Länder in der Auflistung der Steuersätze fehlen, so können Sie diese in der App Administration unter "Einstellungen" >> "Länder" ergänzen:

https://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=527

Bei den jeweiligen Ländern, muss der Hacken für "Auslandssteuer" gesetzt sein.

One Stop Shop (OSS) Verfahren
One Stop Shop (OSS) Verfahren
Bitten achten Sie auch darauf die Auslandssteuersätze in Ihren Shopsystemen/Verkaufsplattformen (sofern möglich) zu hinterlegen.

Falls Sie unseren Buchhaltungsexport für die Übergabe der Ausgangsrechnungen nutzen, so können Sie über die Erlöskontenmatrix Erlöskonten der jeweiligen Zielländer hinterlegen.
Falls Sie eine externe Fibu-Schnittstelle nutzen, so werden Ihre gewünschten Erlöskonten dort hinterlegt.

Die OSS-Meldung erfolgt in der Regel aus Ihrem Buchhaltungsprogramm.
Der Meldezeitraum ist immer das Quartal und die Meldung ist zum nächsten Monatsende fällig. D.h. das 3. Quartal 2021 muss bis spätestens 31.10.2021 ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt beim BZSt:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html#js-toc-entry5
 
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