Leider werden Händler welche mit Ihren Artikeln der Grundpreisangabe verpflichtet sind, immer mehr Ziel der Abmahner.
Grund ist hier die unzureichend umgesetzte Grundpreisangabe auf ebay. Zwar wird der Grundpreis in den meisten Artikellistings und der Produktdetailansicht ausgegeben, aber eben nicht in diversen Vorschlagslisten.
Es gibt verschiedene Ansätze um die Grundpreise darzustellen und somit die fehlenden Funktionen von eBay mit eigenen mitteln auszugleichen. Hierbei gibt es erfolgreichere und weniger erfolgreiche Varianten. Viele Lösungsmöglichkeiten bewegen sich in einer Grauzone. Tricoma untestützt nun für eBay eine Funktion um die Grundpreisangaben entsprechend so zu optimieren, damit die Angaben abmahnsicherer sind als vorher bzw. einfacher vom tricoma-System selbst verwaltet werden kann. Selbst bei Preisanpassungen des Produkts.
Hinweisblatt vom Händlerbund bezüglich Grundpreisangaben bei eBay:
http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/4-hinweisblatt-zur-angabe-von-grundpreisen-bei-ebay/0
Infografik vom Händlerbund zum allgemeinen Umgang mit Grundpreisangaben:
http://www.haendlerbund.de/presse/1471-infografik-grundpreise-online-shop-rechtssicher
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