❄️Urteil verbietet Amazon das Einfrieren von Konten

❄️Urteil verbietet Amazon das Einfrieren von Konten

Wenn es um gefälschte Produkte geht, kann Amazon in einer Auseinandersetzung sehr drastisch sein.
Jedoch dürfen keine Verkaufserlöse vom E-Commerce-Riesen einbehalten werden.
 

tricoma Aktuell 10.12.2020
Matthias Herrmann
Vor allem bei Verdacht des Verkaufes von Plagiaten geht Amazon gerne einmal hart vor.
Die Konten der Händler werden gesperrt und die dort gesammelten Umsätze eingefroren.
 
Dementsprechend wird dem Händler erst einmal für eine bestimmte Zeit der Zugriff auf sein Konto verwehrt.
Das heißt auch, dass er in dieser Zeit nicht auf sein Geld zugreifen kann.
 
Zumindest Letzteres könnte bald aber der Vergangenheit angehören, wie sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts München ablesen lässt.
 
Account sperren: ja – Geld einbehalten: nein
 
Dem schon im August gesprochenen Urteil ist zu entnehmen, dass Amazon zwar den Account eines Händlers sperren darf, dennoch muss der Verkaufserlös für den Händler jederzeit zugänglich sein.
{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://t3n.de/news/urteil-amazon-haendler-konto-1342704/

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