🎆Wichtige Neuerungen 2020

🎆Wichtige Neuerungen 2020

Neues Jahr, neue Bestimmungen: 2020 wird einiges anders!

tricoma Aktuell 08.01.2020
Simon Socha

1. P2P-Verordnung

Ab dem 12. Juli 2020 gilt die sogenannte P2P-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten) unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Hiervon sollen vor allem Onlinehändler, Hotels, App-Entwickler und andere profitieren, die auf Plattformen und Suchmaschinen angewiesen sind. Der zum Teil undurchsichtigen Geschäftspolitik von Plattformbetreibern werden mit der P2P-VO neue Grenzen gesetzt. So sollen künftig unfaire Geschäftspraktiken– wie etwa unangekündigte AGB-Änderungen, die plötzliche Löschung von Händler-Accounts und unbegründete Herabsetzungen in Ergebnislisten, undurchsichtige Rankings sowie versteckte Meistbegünstigungsklauseln – eingedämmt werden.

2. Medienstaatsvertrag

Der Medienstaatsvertrag ist beschlossen und löst den inzwischen in die Jahre gekommenen Rundfunkstaatsvertrag ab. Heute kann nahezu jeder mit seinem Smartphone einen eigenen Youtube-Kanal mit regelmäßigem Programm aufbauen, weshalb viele Youtube-Kanäle mittlerweile eher dem klassischen Rundfunk ähneln. Daher müssen auch kleinste Youtuber und Livestreamer bislang Zulassungen beantragen. Doch um Kreative zu fördern und Bürokratie abzubauen, soll sich unter anderem das mit dem Medienstaatsvertrag ändern. Künftig gilt: Wenn durchschnittlich weniger als 20.000 Nutzer ein Angebot gleichzeitig nutzen und das auch absehbar nicht tun werden, unabhängig von der Abonnentenzahl, sollen die Zulassungsregeln wegfallen. Der Medienstaatsvertrag muss bis September 2020 umgesetzt werden.

3. Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von jetzt 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt jedoch weiterhin unter anderem nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Die Mindestlohn-Kommission wird bereits Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2021 aussprechen.

4. Kleinunternehmergrenze erhöht

Für Kleinunternehmen gibt es eine steuerliche Ausnahmeregelung. Die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ab 2020 nun wird die Kleinunternehmergrenze erhöht. Im Vorjahr darf der Umsatz künftig nicht 22.000 Euro überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

5. Bonpflicht: Für jeden Einkauf wird ein Kassenbon ausgestellt

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das „Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Mit dem „Kassengesetz“ will die Bundesregierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen. Doch der Unmut ist aus vielen Gründen groß. Im Einzelhandel in Deutschland wird mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr gerechnet. Die Folgen: Mehrkosten und eine Menge Müll. Letztlich alles andere als ein klima- und ressourcentechnisch gutes Signal.




Mehr Infos hierzu, sowie weitere Änderungen unter folgendem Link:
https://t3n.de/news/neue-gesetze-2020-diese-8-auge-1239159/1/

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