👨‍🦲 Das dritte Geschlecht in Online-Shops

👨‍🦲 Das dritte Geschlecht in Online-Shops

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Geburtenregister in damaliger Form gegen das Grundgesetz verstieß, ist mittlerweile 2 Jahre her.
Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, störten sich an fehlenden weiteren Eintragungsmöglichkeiten.

Nach der Einführung des dritten Geschlechts "divers" stellt sich die Frage, ob auch die Auswahl in Online-Shop-Bestellformularen entsprechend erweitert werden muss.

tricoma Aktuell 08.12.2020
Matthias Herrmann
In einem der jüngsten Fälle hinsichtlich dieser Thematik geht es um einen Streit zwischen einer Person und der Deutschen Bahn.
Ursache war, dass bei der Registrierung und Fahrkartenbuchung lediglich eine Auswahl zwischen "Herr" und "Frau" möglich ist.
Die Folge war, dass sich die betroffene Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hat.

Ergebnis des Streitfalls:

Obwohl wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kein Schadensersatz gezahlt werden musste, wird klar, dass die Einführung des dritten Geschlechts sich auch auf den Online-Handel auswirkt.

Sofern ein Unternehmen nach der Anrede fragt, muss eine dritte Option bereitgestellt werden.

Natürlich kann auch gänzlich auf die Frage nach dem Geschlecht verzichtet werden und die Anrede geschlechtsneutral erfolgen.


{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/134043-drittes-geschlecht-online-shops-waehlbar

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