📦 Änderungen im zollpflichtigen Versand mit DHL ab 01. Januar 2021

📦 Änderungen im zollpflichtigen Versand mit DHL ab 01. Januar 2021

Der Weltpostverein (UPU) hat für warentragende Sendungen zum 1. Januar 2021 einige Änderungen im zollpflichtigen Versand beschlossen. Um weiterhin einen reibungslosen Versand des DHL Paket International sicherzustellen, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit, die aller Voraussicht nach am 31. Dezember 2020 endet, auch das Vereinigte Königreich Drittlandstatus erlangt und auch Sendungen in das Vereinigte Königreich entsprechend der aktualisierten Anforderungen für die Verzollung vorbereitet werden müssen. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf www.dhl.de/brexit.

tricoma Aktuell 09.12.2020
Benedikt Albert

Ab dem 1. Januar 2021 besteht eine Zolldatenpflicht für warentragende Sendungen in Drittländer, Zollregionen und die Ausnahmegebiete der Europäischen Union. Das DHL Paket International benötigt ab dem 1. Januar 2021 zusätzlich zu den physischen Zolldokumenten einen vollständigen elektronischen Datensatz inklusive aller zollrelevanten Informationen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Datensätze können ab diesem Zeitpunkt zu Laufzeitverzögerungen oder kostenpflichtigen Rücksendungen führen.

Die Zollinhaltserklärung (CN23) wurde aktualisiert und neue Felder eingeführt. Damit entfällt die Nutzungspflicht für die Paketkarte (CP71). Neben der Einführung einiger optionaler Felder auf dem CN23-Formular sind Angaben der Paketkarte (CP71) übernommen worden, sodass die Paketkarte bei entsprechender Aktualisierung des CN23 entfallen kann. Für die Versandkosten wurde außerdem eine Angabepflicht definiert, d. h. es muss die Höhe der dem Empfänger in Rechnung gestellten Versandkosten mit angegeben werden.

Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen der Zollinhaltserklärung (CN23) finden Sie unter www.dhl.de/zoll/CN23.

Was bedeutet das für die Nutzung im Zusammenhang mit tricoma? Was müssen Sie tun?

Tatsächlich brauchen Sie gar nicht viel zu tun. Wir haben den DHL Connector bereits dahingehend aktualisiert, dass dieser den vollständigen elektronischen Datensatz nach den neuen Vorgaben zu DHL überträgt. Im Gegenzug wird DHL tricoma spätestens ab 01.01.2021 die neue Zollinhaltserklärung zurückübermitteln.

Wenn Sie bisher schon internationalen Versand mit Zollinhaltserklärungen über den DHL Connector abgewickelt haben, dann wird das auch weiterhin funktionieren. Eine zusätzliche Konfiguration ist voraussichtlich nicht notwendig. Auch die Versandkosten werden wie künftig gefordert automatisch zu DHL übertragen, sofern ein Versandkostenprodukt in der Lieferung enthalten ist.

Nur eines müssten Sie erledigen: Ihr DHL Connector braucht vor dem 01.01.2021 noch ein Update - andernfalls würden nicht alle geforderten Daten übertragen. Falls Sie keinen internationalen Versand mit Zollinhaltserklärungen über den DHL Connector abwickeln, brauchen Sie dieses Update natürlich nicht.

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