Durch neue Verkäuferstandards beim Verkauf von Hygieneartikeln wird zwar Kundenservice groß geschrieben, doch Händlern werden Steine in den Weg gelegt.
Dem Verbraucher steht bei fast allen im Internet getätigten Bestellungen ein Widerrufsrecht zu. Für versiegelte Gesundheits- und Hygieneartikel gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Verbraucher die Versiegelung entfernt hat. Dann erlischt das Widerrufsrecht und der Kunde kann sein Geld nicht zurückverlangen. Hygieneartikel wie bspw. Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel oder Erotikartikel sind für den Händler wertlos wenn diese geöffnet oder benutzt zurückgesendet werden.
Um jedoch die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, will Amazon Kunden die Möglichkeit einer Anprobe oder des Testens der Produkte wie in einem lokalen Geschäft ermöglichen. Dafür werden die Verpackungs- und Versiegelungsanforderungen für sogenannte hygienische und topische Produkte angepasst. „Ab April 2021 werden alle hygienischen oder topischen Produkte, die von Kunden zurückgesandt wurden, als nicht verkaufbar gekennzeichnet, wenn sie nicht über ein intaktes Werksiegel verfügen, um sicherzustellen, dass sie nagelneu und ungeöffnet sind oder nie von einem vorherigen Kunden verwendet wurden”, heißt es dazu in der Ankündigung im Seller-Central-Bereich.
Durch diese Änderung handelt Amazon stets zugunsten des Kunden. Und das auch bei einem gebrochenen Siegel.
Diese ab dem 01.04.2021 geltende Maßnahme gelten für FBA-Artikel.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/134458-amazon-hygieneprodukte
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