Wer seine Ware über Amazon vertreibt, muss regelmäßig überprüfen, ob sein Produkt mit dem werbenden Bild übereinstimmt, so das OLG Frankfurt a.M. – auch und gerade weil durch einen Algorithmus der Plattform Fotos ausgetauscht werden können.
Durch das Verkaufskonzept des „Anhängens“ bei Amazon, sind Marktplatz-Händler verpflichtet Ihre eingestellten Artikel hinsichtlich möglicher Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die von Dritten vorgenommen werden, zu überprüfen und zu überwachen.
Die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main konkretisiert und verschärft dies. Verkäufer müssen daher Angebote auf rechtsverletzende Änderungen überprüfen und sicherstellen, dass die werbenden Bilder auch den verkauften Produkten entsprechen.
Anlass für diesen Beschluss gab der Programmalgorithmus von Amazon, der Angebote auf der Verkaufsplattform automatisch mit hinterlegten Bildern zu einer Kategorie bebildert. So kann es vorkommen, dass Abbildung und beworbenes Produkt nicht übereinstimmen.
Die Mithaftung gilt ebenso bei durch Amazon verursachten Verstößen. Online-Händler müssen für die seitens Amazon verursachten Wettbewerbsverstöße haften, auch wenn nicht sie selbst, sondern Amazon den Fehler verursacht hat.
Weitere Informationen: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/134647-amazon-produktbilder-haftung
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