Bisher waren Online-Händler auf Marktplätzen im Allgemeinen nicht immer einfach: Die Marktplätze bieten einige Vorteile gegenüber ihrem eigenen Geschäft, aber der Einzelhändler muss oft für das stehen, was der Markt in Bezug auf den Verbraucherschutz vermasselt hat. Ein Bericht von Prof. Christoph Busch vom Lehrstuhl für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück zeigt, dass Marktplätze unter anderem mehr rechtliche Verantwortung tragen müssen.
Anpassung im Vertrags- und Verbraucherrecht erforderlich
Das Gutachten wurde vom Bundesverband der Verbraucher in Auftrag gegeben, der sich bei der Vorlage des Gutachtens am Mittwoch in Berlin auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden bezog. Es geht um Streitigkeiten, die Online-Plattformen und Vergleichsportale betreffen und Händler und Käufer über das Internet zusammenbringen. Bei solchen Dienstleistungen ist es den Käufern oft unklar, wer im Falle eines Problems tatsächlich ihr Ansprechpartner ist: die Plattform oder der vermittelte Händler? Laut Heise berichtet der Bundesverband auch über Beschwerden im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Kundendienstleistungen, Problemen bei der Zahlungsabwicklung und ungerechtfertigten Inkassoansprüchen. Ein Hauptproblem ist die Sperrung von Kontakten mit "unbequemen" Kunden. Das Problem hierbei ist, dass blockierte Kunden keine Waren mehr zurücksenden oder ihre Gewährleistungsrechte ausüben können.
In seinem Bericht kommt Prof. Busch zu einer Lösung des Problems: Aus rechtlicher Sicht müssen Marktplätze und Vergleichsplattformen, die Verkäufer und Käufer zusammenbringen, stärker haftbar gemacht werden. Dies erfordert eine Anpassung des Vertrags- und Verbraucherrechts.
Teste tricoma unverbindlich für 30 Tage.