🧳 Wird die Umsetzung von Sachspenden zukünftig erleichtert?
Laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministers, könnten die Umsatzsteuer, welche für einen begrenzten Zeitraum für Händler, die pandemiebedingt Retourenspenden und Warenspenden tätigen wollen, erlassen werden.
tricoma Aktuell02.03.2021
Simon Socha
Allerings ist dies nur eine Teillösung für das Problem der Retouren- und Ressourcenvernichtung. Aus einem Schreiben des Bundesfinanzministerium geht hervor, dass für verderbliche Waren ein dauerhafter Verzicht erhoben wird, wobei für alle anderen Waren ein Zeitraum bis Ende Dezember 2021 angesetzt wurde.
Die Bundesregierung hat so insbesondere das Ziel Saisonwaren vor der Vernichtung zu schützen. Man wolle hiermit der "einzigartigen Belastung des Einzelhandels entgegenkommen".
Anfang März wird in den einzelnen Bundesländer zu diesem Vorschlag diskutiert, da diese rund die Hälfte der Umsatzsteuer erhalten.