☂️ Rettungsschirm der Bundesregierung steht

☂️ Rettungsschirm der Bundesregierung steht

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verkündete in Zusammenarbeit mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sowie der KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die herbeigesehnte Umsetzung des Corona-Startup-Schutzschirms. Das Maßnahmenpaket ist so konzipiert, dass es an den Großteil der deutschen Startups erreichen wird. Das Maßnahmenpaket soll anhand von 2 wichtigen Säulen, Gelder für die breite Masse zur Verfügung stellen.

tricoma Aktuell 05.05.2020
David Schmitt

Diese Liquiditätshilfen sollen einerseits effizient und unbürokratisch wirken können, andererseits aber den größtmöglichen Schutz gegen Missbrauch bieten. Um das zu erreichen, hat sich die Regierung für ein Zwei-Säulen-Modell mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen entschieden. Dieses Modell soll so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Dabei wurde vor allem aus Zeit-, aber auch aus Kostengründen der Aufbau einer zentralen Abwicklungsstelle vermieden.

Die beiden Säulen unterteilen nach Startups, die bereits über Wagniskapital finanziert sind oder kurzfristig finanziert werden sollen (Säule eins) und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, weil sie etwa von öffentlichen Programmen auf Bundes- oder Landesebene profitieren oder aus anderen Gründen keinen Zugang zu Säule eins haben können.

Startups, die der Säule eins zugeordnet werden können, haben häufig keinen Zugang zu Fremdkapital. Sie finanzieren sich vorwiegend über private Wagniskapitalgeber und verfügen vielfach nicht über eine Hausbank, über die sie auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen könnten. Alle anderen Startups und kleine Unternehmen betrachtet die Bundesregierung nach den Regularien der zweiten Säule des Schutzschirm-Modells.

Säule 1: Corona-Matching-Fazilität (CMF)

Über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität sollen Wagniskapital-Fonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Startups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.

Die Fonds sollen die öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu 70 zu 30 Prozent ergänzen können, solange sich weitere, nicht aus der CMF gespiegelte private Investoren an der jeweiligen Finanzierungsrunde beteiligen. Das bedeutet, die öffentliche Hand beteiligt sich am Investitionsbetrag mit 70 Prozent, der Fonds muss 30 Prozent (max. 50 Prozent)  selbst beisteuern. Die Investition erfolgt summarisch. So werden die öffentlichen Mittel zu den gleichen Konditionen wie die privaten Mittel investiert.

Die Abwicklung erfolgt über zwei Dachfonds in Kooperation zwischen der KfW-Tochter Capital und dem europäischen Investitionsfonds (EIF), die beide gute Verbindungen zu einer Vielzahl von VC-Fonds haben, die in Deutschland aktiv sind.

Damit möglichst viele Startups erreicht werden, soll unter bestimmten Voraussetzungen auch der Weg über andere private und öffentliche Fonds, die sich nicht in diesen beiden Portfolien befinden, möglich sein.




Mehr Informationen zum nachlesen unter folgendem Link: https://t3n.de/news/startup-rettung-gesichert-steht-1276209/ 

Säule 2: Direkte Investitionen

Über die zweite Säule, die quasi einen Auffangschirm für jene darstellt, die von Säule eins nicht profitieren können, will die Bundesregierung Startups und kleine Mittelständler mit direkten Investitionen unterstützen. Dazu soll in enger Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden.

Die genaue Ausgestaltung ist hier noch unklar. Überlegt wird etwa, den Landesförderinstituten die Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese dann über ihr Netzwerk die Mittel an Startups und kleine Mittelständler weiterreichen. Das könnte aufgrund der guten Einbindung der Landesförderinstitute in relevante Netzwerke, etwa mit regionalen Beteiligungsgesellschaften und öffentlichen Fonds oder Fintechs, eine Vorgehensweise sein, die sich beschleunigend auswirkt.

Der beihilferechtliche Rahmen, den die EU-Kommission hier bis zum 31. Dezember 2020 geöffnet hat, würde einen Einstieg mit bis zu 800.000 Euro pro Fall erlauben.

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