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⚖️ Kartellamt: Abteilung für E-Commerce

Durch die stetig wachsende Bedeutung des E-Commerce hat das Bundeskartellamt nun eine eigene Schwerpunktabteilung hierfür ausgegliedert.
Von Ivonne Reich am 18.05.2021

⚖️ Kartellamt: Abteilung für E-Commerce
"Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Die 2. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Felix Engelsing) soll sich künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein.", so die Meldung der Behörde.

Zusätzlich wird sich in Zukunft die 2. Beschlussabteilung um die Bereiche Unterhaltungselektronik und elektrische Haushaltsgeräte (Herstellung und Vertrieb) kümmern. Für den Wirtschaftsbereich Lebensmittelhandel wechselt im Gegenzug die Zuständigkeit auf die 1. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Markus Wagemann). Unter den Bereich Lebensmittelhandel fallen Groß- und Einzelhandel für Lebensmittel einschließlich Getränke.

Da Plattformen im E-Commerce nicht nur Mittler, sondern teilweise selbst Händler und somit Wettbewerber sind, ist die Einführung einer Abteilung die sich genau um diese Belange kümmert sehr wertvoll.


Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/2021/17_05_2021_Zustaendigkeit_Lebensmittelhandel.html

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