⚖️ neue EU-Richtlinie

⚖️ neue EU-Richtlinie

Im Rahmen der Initiative "New Deal for Consumers" hatte die europäische Union begonnen das Verbraucherrecht an die moderne Zeit, sowie an die digitale Welt anzupassen. Nach drei Jahren des Entwerfens und Verhandelns ist am 07. Januar diesen Jahres die neue Omnibus-Richtline in Kraft getreten. Die neuen Regelungen müssen nun innerhalb von zwei Jahren auf nationaler Ebene in geltendes Recht ausgearbeitet werden. Die EU lässt den einzelnen Mitgliedsstaaten hier durchaus etwas Interpretationsspielraum.

tricoma Aktuell 16.01.2020
Simon Socha
Wie die neuen Verbraucherschutzregeln in Deutschland aussehen werden, kommt auf die Umsetzung durch die Bundesregierung an. Eine Regelung sieht vor, dass gewerbliche und private Verkäufe zukünftig stärker gekennzeichnet werden sollen. Des weiteren werden digitale Dienstleister in die Pflicht genommen, ein Widerrufsrecht in Ihre Rechtstexte mit aufzunehmen. 

Eine weitere Regelung beschäftigt sich mit dem Thema Kundenbewertungen. Händler die ein Bewertungssystem anbieten sollen dafür sorgen, dass keine Fake-Bewertungen auf deren Seite auftauchen. Auch im Bereich der Preisangaben-Richtlinie wurde nachgebessert: So will die EU, dass bei angekündigten Rabattaktionen immer auch der letzte günstigste Preis angegeben wird, der über 30 Tage bestand, auch wenn personalisierte Preise angeboten werden, sollen Verbraucher darüber informiert werden. 
Marktplatzbetreiber kommen natürlich nicht unbeteiligt davon. Im Zuge der neuen Richtlinie müssen Sie öffentlichen Einblick auf die Parameter der Suchergebnisrankings gewähren. Für beispielsweise Amazonhändler könnte das einen großen Vorteil beim bespielen dieser Marktplätze bringen.

In Sachen Modernisierung hatte die EU den Schwerpunkt auf die Anforderungen für Kommunikationsmittel gelegt: Verkäufe per Chat sollen in Zukunft einfacher werden, die Angabe einer Faxnummer im Impressum wird nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. 
Damit sich Online-Händler bereits jetzt umfangreich über die anstehenden Änderungen informieren können, hat der Händlerbund eine ausführliche Analyse des Richtlinienpakets angefertigt. 




Mehr Informationen hierzu unter folgendem Link:
https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/interessenvertretung/3209-omnibus-richtlinie-eu-verbraucherrecht

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