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⚖️Check24 darf sich nicht mehr anpreisen?!

⚖️Check24 darf sich nicht mehr anpreisen?!

Anders als beim Geschäftsverkehr von Waren geht es in der Versicherungsbranche ein wenig härter zu. Ein auf diese Weise bezeichnetes Sondervergütungsverbot soll Konsumenten vor falschen Anreizen zum Abschluss von langjährigen und eventuell teuren Versicherungen beschützen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Gewerbeordnung verfolgen bereits das Versprechen von Sondervergütungen.

tricoma Aktuell 07.02.2020
David Schmitt
Hintergrund des Verbotes ist, dass sich die angesprochenen Kunden ohne eine solche Beschränkung zu unüberlegten Abschlüssen hinreißen lassen könnten.

Schon im Jahr 2018 verkaufte Check24 anlässlich eines Jahrestages „Versicherungsjubiläumsdeals”, welche bei einem neuen Versicherungsabschluss die Rückgewährung von bis zu zwölf Monatsprämien versprachen. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ging gegen die Werbung vor. Check24 habe damit das Verbot, Sondervergütungen für Versicherungen zu gewähren, verletzt. Weil Check24 den Fehler nicht einsah und eine Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, musste schließlich ein Gericht schlichten.







Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/132397-check24-nicht-mehr-feiern 

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