Die EU-Energieverbrauchskennzeichnung informiert über Energieeffizienz und Energieverbrauch von Geräten. Ab 1. März 2021 wird es für die ersten Produktgruppen neue Energielabel geben: Die „+“-Klassen werden abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet.
Gleichzeitig werden die Klassen neu eingeteilt, damit die Produkte wieder unterscheidbar sind. Die Klasse A bleibt dabei am Anfang leer, damit die Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln.
Die Kennzeichnung gilt ab 1. März 2021 für Kühl- und Gefriergeräte, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Waschtrockner sowie Fernseher und Monitore.
Ab dem 1. September gilt die Verordnung zudem auch für Leuchtmittel und Lichtquellen. Ab Inkrafttreten der Verordnung besteht eine Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen. In dieser Zeit müssen die alten Label durch die neuen ersetzt werden.
Für Sie als Händler bedeutet die neue Regelung, dass Sie sowohl Lager- und Ausstellungsware als auch Produkte in Ihren Onlineshops neu kennzeichnen müssen.
Die alte Kennzeichnung darf nach Ablauf der Übergangsphase nicht mehr verwendet werden. Lediglich bereits lagernde Artikel, die nicht weiter produziert werden, dürfen noch bis maximal zum 30.11.2021 ohne neues Energielabel verkauft werden, müssen dann jedoch als Abverkaufsware o.ä. markiert sein.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung
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