⚡Wichtig, lesen:⚡ Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) - technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit tricoma bestens vorbereitet

⚡Wichtig, lesen:⚡ Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) - technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit tricoma bestens vorbereitet

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) für elektronische Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme (Registrierkassen) ein. Es wird damit festgelegt, dass alle Registrierkassen in Deutschland vor Manipulation geschützt sein müssen. Der Manipulationsschutz nennt sich technische Sicherheitseinrichtung (TSE), mit der künftig jede Registrierkasse ausgestattet sein muss.

tricoma Aktuell 31.08.2020
Julian Hornung

Kurz erklärt bedeutet das, dass jeder Beleg am Beginn und am Ende der Transaktion signiert werden muss.

Nach § 146a AO, in Verbindung mit der KassenSichV, sind ab dem 01.01.2020 Registrierkassen durch eine zertifizierte TSE zu schützen.

Gemeinsam mit unseren Partner der fiskaly GmbH haben wir eine zertifizierte TSE für Registrierkassen implementiert. Die benötigen Belegdaten werden an fiskaly übergeben und signiert. Anschließend werden diese wieder zurück übermittelt, gespeichert und die relevanten Daten auf dem Kassen-Beleg ausgegeben. Der ganze Prozess findet voll automatisch im Hintergrund statt.

Eine Anleitung zur Integration und Einrichtung finden Sie hier: 
https://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=2162 

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