Änderungen und Neuerungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Änderungen und Neuerungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Unternehmen und Organisationen müssen sich ab dem 28. Mai 2018 an die Richtlinien der neuen DSGVO halten. Welche Punkte wurden überarbeitet und wozu wird die Geschäftsleitung verpflichtet?

tricoma Aktuell 28.02.2018
Simon Socha

Wer mit personenbezogenen Kundendaten arbeitet, ist verpflichtet, dass diese zu jedem Zeitpunkt nachweißbar und unter den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden. Diese Verbindlichkeit steht mit einer  Art Beweislastumkehr im Datenschutzrecht, der Rechenschaftspflicht, in Verbindung. Hierzu richten Organisationen mit einer komplexeren Unternehmenssturktur ein Datenschutzmanagement ein, um die umfassende Dokumetationspflicht zu erfüllen. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) soll zukünftig EU-weit für bestimmte Unternehmen eingeführt werden. In Deutschland ab einer Anzahl von Zehn Personen, die mit solchen Daten arbeiten.

Die Zweite große Neuerung findet im Bereich der Inforamtionspflicht statt, welche erheblich erweitert wurden. Insbesondere die Betroffenenrechte wurden konkretisiert.  Außerdem wurden die Bußgelder neu gestaltet und durch Bußgeldtatbestände ergänzt. Bei Verstoß gegen das DSGVO kann eine Strafe von bis zu Vier Prozent des Vorjahresumsatzes auf ein Unternehmen zukommen.

Die Umstellung wird für viele Unternehmen zu Stichtag noch nicht abgeschlossen sein, weshalb Sie sich, falls noch nicht geschehen, einen Überblick über den aktuellen Stand im Betrieb verschaffen und die Umsetzung folgender Maßnahmen einleiten solten:

→ Datenschutzgrundsätze der DSGVO (Meldepflichten, Betroffenenrechte, Rechenschaftspflicht, Informationspflicht) in das interne Regelwerk integrieren, neue Prozesse definieren
→ Schulung der Mitarbeiter über neue Richtlinien und Prozesse
→ Aktuelle Dokumentation überprüfen und anpassen





Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auf folgenden Seiten: http://www.erfolg-und-business.de/ ; https://dsgvo-gesetz.de/

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