Infografik: Grundpreise im Onlineshop rechtssicher angeben

Infografik: Grundpreise im Onlineshop rechtssicher angeben

Berlin/Leipzig, 08.04.2015 – Die korrekte Darstellung von Grundpreisangaben für Online-Händler ist wichtiger denn je: sie dient der Transparenz im eigenen Online-Shop und schützt vor Abmahnungen.

Preise im Online-Handel korrekt angeben 

Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler zum Schutz der Verbraucher beim Online-Handel nicht nur Endpreise sondern auch den Grundpreis anzugeben. Insbesondere bei Verpackungen
unterschiedlicher Füllmenge soll der Grundpreis dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Viele Online-Händler vergessen diese Angabe oder geben sie nicht korrekt an.

tricoma Aktuell 20.04.2015
Thomas Schäflein

Tipps und konkrete Beispiele zur Angabe von Grundpreisen

In einer kompakten Infografik des Händlerbundes ist daher zusammengengefasst, worauf Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen achten müssen, wen die Angabe von Grundpreisen betrifft
und es sind konkrete Beispiele und Tipps angeführt, die Online-Händlern bei der Angabe des Grundpreises helfen. Auch die Stolperfallen, die es zu beachten gilt sowie die konkrete Umsetzung im eigenen
Online-Shop ist anschaulich erklärt.


  http://www.haendlerbund.de/presse/1471-infografik-grundpreise-online-shop-rechtssicher

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