Berlin/Leipzig, 08.04.2015 – Die korrekte Darstellung von Grundpreisangaben für Online-Händler ist wichtiger denn je: sie dient der Transparenz im eigenen Online-Shop und schützt vor Abmahnungen.
Preise im Online-Handel korrekt angeben
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler zum Schutz der Verbraucher beim Online-Handel nicht nur Endpreise sondern auch den Grundpreis anzugeben. Insbesondere bei Verpackungen
unterschiedlicher Füllmenge soll der Grundpreis dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Viele Online-Händler vergessen diese Angabe oder geben sie nicht korrekt an.
In einer kompakten Infografik des Händlerbundes ist daher zusammengengefasst, worauf Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen achten müssen, wen die Angabe von Grundpreisen betrifft
und es sind konkrete Beispiele und Tipps angeführt, die Online-Händlern bei der Angabe des Grundpreises helfen. Auch die Stolperfallen, die es zu beachten gilt sowie die konkrete Umsetzung im eigenen
Online-Shop ist anschaulich erklärt.
http://www.haendlerbund.de/presse/1471-infografik-grundpreise-online-shop-rechtssicher
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