Das Bundeskartellamt sieht Verbesserungsbedarf im Onlinehandel: Neben den großen und marktbeherrschenden Anbietern haben viele kleine Händler zu geringe Chancen, sich ein Stück des Online-Kuchens zu sichern.
Daher müsse besonders kleinen Einzelhändlern unter die Arme gegriffen werden. Kleineren Onlinehändlern wird es in Zukunft immer schwerer fallen gewisse Umsatzziele ohne entsprechenden Onlineauftritt zu erreichen
oder sich zu sichern. Die Nutzung eines Online-Shops und der Verkauf über Online-Marktplätze reicht oftmals nicht aus um den Platz neben den Großen der Branche halten zu können, aus diesem Grund will das Bundeskartellamt
die Strukturen im Online-Handel überarbeiten um die Hindernisse zu beseitigen, die besonders den kleinen Händler belasten.
„Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können“,
zitiert Golem Kartellamtschef Andreas Mundt. Um jedoch überhaupt eine solche Chance im Netz zu bekommen, muss sich auch etwas an der Praxis
der Vertriebsstrukturen bzw. Vertriebsbeschränkungen ändern, denn diese verhindern es nicht selten, dass kleine Anbieter überhaupt am Handel teilnehmen können.
Die Aufgabe der Wettbewerbsbehörde müsse es sein, „dass es im Internet keine unzulässigen Vertriebsbeschränkungen zulasten kleiner Händler gibt“, zitiert Golem weiter. „Sie brauchen den Zugang zu Preissuchmaschinen und Drittplattformen, um wirklich sichtbar zu sein.“
Gerade den Verkauf über Preissuchmaschinen und Online-Marktplätze hatten große Markenhersteller Händlern in der Vergangenheit immer wieder untersagt.
Man erinnere sich beispielsweise an die Fälle des Sportartikelherstellers Asics (wir berichteten) oder auch den Clinch um Adidas.
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https://www.onlinehaendler-news.de/handel/allgemein/29723-kartellamt-online-chancen-kleinerer-haendler-staerken.html
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