Ab dem 13.12.2016 sind alle Onlinehändler verpflichtet bei Ihren Nahrungsmitteln (ausgenommen weniger bestimmter Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Natürliche Mineralwässer, Alkoholische Getränke...) entsprechende Nährwertangaben bereit zu stellen.
Zusammengefasst müssen Sie in Ihrem Shop, ebay, amazon und anderen Plattformen auf welchen Sie Ihre Artikel anbieten folgendes bei Lebensmitteln ausgeben:
- Nährwertangaben (Kcal, Fett, Eiweiß...)
- Zutatenliste (inkl. Deklaration von Allergenen)
- Verwendungshinweise (z. B. bei speziellen Lagervorgaben oder Einnahmehinweisen)
Wir als Softwarehersteller arbeiten bereits jetzt an der technischen Umsetzung, so das Sie einfach über Ihre Produktverwaltung die Daten pflegen können um diese z. B. einfach in Ihrem Shop oder in Ihrer ebay Auktion ausgeben zu können.
Sollten Sie entsprechende Artikel vertreiben stehen wir Ihnen hier für Rückfragen zur Verfügung, so das wir zeitnah die weitere Vorgehensweise besprechen können.
Informationen zur Umsetzung in tricoma finden Sie unter:
http://tricoma-store.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=1023
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/lebensmittel.html
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