Neue Gesetze für Onlinehändler ab dem Jahr 2022. Selten zuvor gab es so viele Gesetzesinitiativen zur Digital- und Nachhaltigkeitspolitik wie in diesem Jahr.
Beispielsweise steht im ersten Quartal der Data Act an.
Dieser Gesetzesvorstoß soll dazu beitragen, dass eine gerechtere Datenwirtschaft in Europa entsteht.
Hierbei sollten Regelungen getroffen werden, die den rechtmäßigen Zugang zu Daten und deren Nutzung kontrollieren werden.
Grüne Werbung soll ebenfalls transparenter werden
Eine Neuregelung stehen auch zu Green Claims an.
Die Angesprochene Transparenz in der Werbung der Firmen soll durch regelmäßige Kontrolle der Produktbeschreibungen und Produktkennzeichnungen
gewährleistet werden. Auch sollen Waren von allem von Herstellern und Händlern in Zukunft so lange wie möglich im Warenkreislauf gehalten
werden.
Ein dicker Brocken an Arbeit für einige Betriebe wird die Umsetzung der globalen OECD-Steuerreform, welche im Frühjahr in Angriff genommen wird.
Der Plan dahinter ist, digitale Leistungen großer Konzerne in Zukunft dort zu besteuert, wo sich ihre Nutzer befinden.
Das EU Parlament muss hierzu noch in diesem Jahr einen Vorschlag entwickeln, wie Sie plant diese OECD-Reform umzusetzen
Denn gerade in diesem Umfeld ist ein einheitliches Vorgehen ohne nationale Alleingänge, die Steuerschlupflöcher eröffnen, Grundvoraussetzung
für das Gelingen.
Nachbesserungen wird es ebenfalls bei der Verpackungsrichtlinie.
Das gemeinsame Ziel Abfall zu vermeiden und mehr auf Recycling zu setzen ist leider speziell im Onlinehandel oft nicht realisierbar.
Daher soll es hier zu Gesetzen kommen, unter welchen dies ermöglicht wird.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) wünscht sich hier eine EU-weite Vereinheitlichung der erweiterten Herstellerverantwortung,
um den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt zu stärken.
Im dritten Quartal steht weiterhin auch eine Änderung in Sachen Single-VAT-ID an.
Diese betrifft die One Stop Shops, welche im vergangenen Jahr eingeführt wurden.
Bisher müssen sich Händler in allen EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in denen sie Lagerbestände haben.
Eine einheitliche VAT-ID würde es vereinfachen, die Ware näher am Kunden zu lagern und somit schneller zu liefern.
Damit würde der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU gestärkt werden.
Vorkehrungen für die Gleichwertigkeit der Vertriebskanäle
Hier warnt der Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland vor zu überzogenen Forderungen.
Man müsse hier aufpassen dass der Markt nicht an Fairness verliert und Anbieter aus Drittstaaten keine Vorteile erhalten, da Sie dann nicht von
den geltenden Gesetzten betroffen wären.
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