Recht: Widerrufsrecht - Fließtext ohne Absätze abmahnbar!

Recht: Widerrufsrecht - Fließtext ohne Absätze abmahnbar!

Nicht selten ist es beim Handel auf Ebay, Amazon und anderen Verkaufsplattformen so, dass die html Formatierung ihrer Widerrufsbelehrung nicht einwandfrei übernommen wird.

Rechtstexte im Fließ-/ oder Blocktext sind nicht transparent und deutlich genug. Das Problem ist in diesem Falle dann, dass eine ordnungsgemäße Belehrung der Verbraucher somit nicht mehr gegeben ist und sie haben ein relativ hohes Risiko, abgemahnt zu werden.

Als Onlinehändler (Ebay, Amazon usw.) sollten deshalb darauf achten, dass ihre Widerrufsbelehrung übersichtlich gestaltet und für den Verbraucher gut lesbar ist.

tricoma Aktuell 02.07.2015
Thomas Schäflein
So hat beispielsweise das Landgericht Ellwangen mit seinem Beschluss vom vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15 entschieden. Eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht liegt nicht vor, wenn der Text der Widerrufsbelehrung als Fließtext und ohne erkennbare Absätze vorgehalten wird, so das Landgericht Ellwangen. Von einer klaren und verständlichen Belehrung des Verbrauchers über sein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht könne dann nicht mehr gesprochen werden.


Unsere Empfehlung:

Formatieren Sie Ihre Widerrufsbelehrungen, AGB´s usw. stets mit Absätzen, um für die Verbraucher eine größtmögliche Transparenz zu bieten. Dies schützt zum einen vor möglichen Abmahnungen, zum anderen sieht es professioneller aus.


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