Für viele Onlinehändler sind Feedback-Funktionen eine schnelle Möglichkeit, den eigenen Service zu überprüfen wertvolle Kundenstimmen zu sammeln.
Das Amtsgericht Düsseldorf musste sich in diesem Zusammenhang aber damit beschäftigen, ob unaufgeforderte Feedback-Anfragen per E-Mail als Spam einzustufen sind.
Auf was Sie achten sollten um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/8220-abmahnung-shops-bewertungsanfrage-feedback-mail.html
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