Wichtige Änderung im AGB Recht zum 01. Oktober 2016

Wichtige Änderung im AGB Recht zum 01. Oktober 2016

Im Februar diesen Jahres trat ein neues Gesetz in Kraft, durch das Verbraucherschutzverbände ermächtigt wurden, auch Verstöße gegen das Datenschutzrecht abzumahnen. Mit diesem Gesetz ist auch eine Wichtige Änderung bezüglich der AGB´s verbunden, auf die Sie achten sollten.

Die Änderung tritt zum 01.10.2016 in Kraft. 

Prüfen und reagieren Sie deshalb rechtzeitig, denn hier lauert eine Abmahnfalle.

tricoma Aktuell 28.09.2016
Thomas Schäflein

Am 24. Februar ist eine wichtige Änderung im Unterlassungsklagengesetz in Kraft getreten. Seit dem können Verbraucherschutzverbände auch Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen.

Um Sie rechtzeitig zu informieren, um welche Änderung es sich handelt und was Sie tun können, bzw. müssen, um diese Abmahnfalle zu verhindern, können Sie hier nachlesen.

Änderung im AGB-Recht

Auch das BGB wurde an einer entscheidenden, auch für Online-Händler wichtigen Stelle geändert. Der Katalog über unzulässige AGB-Klauseln wurde nämlich geändert.

§ 309 Nr. 13 BGB wurde verschärft. Dort heißt es ab 1. Oktober 2016

„Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden

a) an eine strengere Form als die schriftliche Form in einem Vertrag, für den durch Gesetz notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist oder
b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen oder
c) an besondere Zugangserfordernisse.“

Das bedeutet also, dass der Verbraucher nicht mehr gezwungen werden kann, eine bestimmte Erklärung für den Vertrag (z.B. in Zusammenhang mit der Geltendmachung von Garantie-Ansprüchen) auf die Schriftform gezwungen werden kann. Eine solche AGB-Klausel wäre unwirksam und dazu könnte sie auch abgemahnt werden.

Überprüfen Sie daher Ihre AGB´s ob Sie Ihre Kunden dahin auf die Schriftform verweisen.

Sollte dies der Fall sein, raten wir Ihnen dringend die AGB´s zu überarbeiten.

Den kompletten Artikel finden Sie unter:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/09/23/wichtige-aenderung-im-agb-recht-zum-1-oktober/

 

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