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Umstieg von tricoma 4 auf tricoma 5 (Maneta) - FAQ

In diesem Tutorial möchten wir die wichtigsten Fragen zum tricoma 4 auf tricoma 5 Upgrade beantworten.
  • Zukunftssicher dank PHP8: tricoma 4.2 ist nur mit PHP7 kompatibel
  • Maneta Search: Einfach und schnell Elemente in tricoma finden
  • Maneta Archiv: Mehr Performance, Speicherersparnis und Rechtssicherheit dank Archivierung von Elementen
  • Maneta UI: Moderne Oberfläche mit zukunftssicherer Technik
  • Maneta AIM: Tages- und Wochenplanung für mehr Struktur
  • Maneta Talk: Einfache interne Unternehmenskommunikation
  • Maneta Store: In tricoma integrierter Store (tricoma Store)
  • Maneta World: Automatische Übersetzung Ihrer Produkte und Kategorien
  • Mehrsprachigkeit: Oberfläche in 5 weiteren Sprachen verfügbar
  • Product Overview: Verkaufschancen erkennen - Direkt sehen wenn Produkte nicht gelistet sind
  • Product Workflow: Die App für Ihren Listingworkflow von Produkten auf Markplätzen und in Shops
  • Mailclient: Optimierter Mailclient für Ihre E-Mails
  • Bankschnittstelle mit dem finAPI Connector
  • KI gestützte Inhalte automatisch zu Produkten generieren mit dem tricoma.AI Connector
  • Über 80 weitere kostenfreie Apps
  • uvm.
Die Preisstruktur (monatliche Abrechnung, Stand 04/24) ist wie folgt:
  • Ab 69€/netto pro Monat Systemgebühr inkl. Hosting für eine tricoma smart Lizenz, dabei ist ein Benutzer inklusive1
  • Ab 269 €/netto pro Monat Systemgebühr inkl. Hosting für eine tricoma premium Lizenz, dabei sind drei Benutzer inklusive1
  • Ab 1268 €/netto pro Monat Systemgebühr inkl. Hosting für eine tricoma enterprise Lizenz, dabei sind zehn Benutzer inklusive1
  • Zusätzliche Benutzergebühren pro weiteren Benutzer:
    • 29,90 €/netto für Backend-Benutzer tricoma smart
    • 69,90 €/netto für Backend-Benutzer tricoma premium
    • 89,90 €/netto für Backend-Benutzer tricoma enterprise
    • 19,90 €/netto für Light-Benutzer2 tricoma smart
    • 39,90 €/netto für Light-Benutzer2 tricoma premium
    • 44,90 €/netto für Light-Benutzer2 tricoma enterprise
  • Gebühren für Webhosting bzw. Server
    Die Gebühr Ihres Webhosting- bzw. Serververtrags wird übernommen und bleibt bestehen.


Nehmen Sie für eine genauere Preisberechnung Kontakt zu unserem Vertrieb im Kundenportal auf unter:
Ticketsystem -> Kontakt aufnehmen -> Verträge/Rechnungen/Vertrieb -> Allgemeine Vertragsfragen / Vertrieb -> Vertriebsberatung / Umstieg auf tricoma 5
(siehe Screenshot ganz unten)

Unsere Vertriebsmitarbeiter beraten Sie gerne, welche Lizenz für Sie am besten geeignet ist und können dadurch eine genauere Preisberechnung durchführen.

1Mit einem Jahresvertrag erhalten Sie 20 % Rabatt.

2Light-Benutzer sind eingeschränkte Benutzer und können nur die Scanstation, Scanstation MDE, Kasse und Zeiterfassung verwenden.

Es sind über 80 Apps kostenfrei über den in tricoma enthaltenen Store buchbar, da diese im Systemvertrag inklusive sind.
Unsere Vertriebsmitarbeiter beraten Sie diesbezüglich gerne.
Nein, das ist nicht mehr möglich, da tricoma 5 nur per monatlichem Abomodel buchbar ist.
Nein, das ist Ihr großer Vorteil: Alle bereits gekauften Apps werden in Ihr tricoma migriert und Sie müssen keine Miete dafür zahlen.
Daher erhalten Sie für diese auch kein Cashback.
Sie können hierzu die App "tricoma store" nutzen, welche Bestandteil von tricoma 5 ist.
tricoma Store
tricoma Store
Ja, es gibt ein Cashbackprogramm für Apps welche künftig im Grundsystem von tricoma 5 enthalten sind, oder wenn es eine Inklusivapp ist.
Sie erhalten dann anteilig Geld für die Apps zurück.

Die Berechnung ist hierbei wie folgt:
Gekaufte Apps (Grundsystem und Inklusivapp) der letzten 24 Monate mit anteiliger Berechnung nach Zeitraum abzüglich der Rabatte.

Beispiel:
  • App Scanstation vor 6 Monaten für 500 Euro gekauft = 75% vom Kaufpreis
  • App Scanstation vor 12 Monaten für 500 Euro gekauft = 50% vom Kaufpreis
  • App Scanstation vor 18 Monaten für 500 Euro gekauft = 25% vom Kaufpreis


Das Cashback wird nicht ausbezahlt, sondern mit den Benutzergebühren verrechnet.

Wichtig:
Falls Sie für tricoma 4 Apps gemietet haben, welche zu den Inklusivapps gehören, sollten Sie die Verträge kündigen. Ansonsten bezahlen Sie für ein oder mehrere Apps, die sowieso bei tricoma 5 inklusive sind.
Ja, da das Cashback anteilig anhand der letzten 24 Monate nach Appkauf berechnet wird. Daher: schnell sein lohnt sich.
Loggen Sie sich hierzu in Ihr Kundenportal ein und gehen auf "Lizenzen". Dort gibt es die Option "tricoma 5.x System bestellen". Hier können Sie Ihr Cashback einsehen + ein Upgrade buchen.
Kundenportal
Kundenportal
Cashback berechnen
Cashback berechnen
Sie können während der Leasingzeit auf tricoma 5 migrieren und erhalten dann auch das Cashback (siehe "Ich habe tricoma 4 gekauft, erhalte ich Geld zurück?"). Ihr Leasingvertrag läuft aber bis zum Ende weiter.

Warum?
Ihr Leasingvertrag enthält neben den Appgebühren auch Arbeitsleistungen, Hardware + Gebühren für das Hosting. Zusätzlich erhalten Sie auch ein Cashback. Daher läuft das Leasing hier weiter, da Sie hiermit diese Kosten tilgen und wir die Differenz per Cashback erstatten.
Bis spätestens 23.09.2024. Dann wird der unser Support für tricoma 4 vollständig eingestellt. Individuelle Programmierungen und PDF-Anpassungen werden bei tricoma 4 bereits nicht mehr vorgenommen.
Siehe auch -> Entwicklungsvorschlag vs. kostenpflichtige Aufwandsprüfung
Theoretisch ja aber ehrlich beantwortet: Nein.
Die Schnittstelle werden nach dem 23.09. nicht mehr reibungslos funktionieren, da auch dauernde Änderungen an den Schnittstellen kommen. Sie müssten diese selbst warten und pflegen. Auch wäre Ihr System sehr schnell nicht mehr rechtssicher.
Somit ist eine Umstellung bis zum 23.09.2024 unabdingbar. Eine Umstellung danach ist nicht möglich.
Die Abrechnung der Benutzer erfolgt einmal im Monat und es wird jeder Tag einzeln bewertet.
Somit erfolgt eine tagesaktuelle Berechnung mit monatlicher Abrechnung.

Ihr Vorteil
Aushilfen, Praktikanten können einfach deaktiviert werden.
Sie zahlen dann nur für die aktivierten Tage.
Beachten Sie aber, dass eine erneute Aktivierung dann erst nach 7 Tagen Sperrfrist wieder möglich ist.
Nähere Infos dazu hier: Benutzerabrechnung in tricoma 5.0
Ein selbständiges Hosting von tricoma 5 ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des Mehraufwands in der Verwaltung berechnen wir hier aber monatlich Fremdservergebühren.
Eine direkte Auszahlung vom Cashback findet nicht statt. Das Cashback wird hierbei immer mit den Benutzergebühren verrechnet

Beispiel
Haben Sie tricoma Premium mit 3 enthaltenen Benutzern, aber es sind 5 Benutzer im System, so werden die weiteren 2 Benutzer damit verrechnet.

Somit fallen für Sie Benutzergebühren erst an, wenn das Cashback vollständig aufgebraucht ist.
Gehen Sie hierzu in Ihr Kundenportal und dort unter Lizenzen. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Lizenz für tricoma 5 zu erwerben. Im Anschluss müssen Sie ein Komplettupdate buchen, denn erst beim Update wird tricoma 5 auf Ihr System gespielt.
tricoma 5 Lizenz bestellen
tricoma 5 Lizenz bestellen

Sollten Sie sich einen Beratungstermin zum Umstieg auf tricoma 5 wünschen, stellen Sie bitte ein Ticket im folgenden Bereich:
Kontakt zum Vertrieb aufnehmen
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Hersteller / Partner

tricoma AG

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