ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Datenzugriff und Aufbewahrung.
Gibt es bei tricoma die Möglichkeit eines sogenannten Mindestaccounts oder einer vergleichbaren Lösung, falls ein Account nicht mehr aktiv genutzt wird, man jedoch weiterhin Zugriff auf die bestehenden Daten benötigt?
Hintergrund ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. für steuerrelevante Unterlagen über mehrere Jahre). In diesem Zusammenhang wäre es wichtig zu wissen:
• Besteht die Möglichkeit eines dauerhaften Lesezugriffs auf das System?
• Welche Funktionen wären dabei verfügbar (z. B. Zugriff auf Belege, Rechnungen, Vorgänge etc.)?
• Zu welchen Konditionen wird eine solche Lösung angeboten?
• Für welchen Zeitraum ist ein solcher Archivzugang möglich?
Ich denke, das ist auch für andere Nutzer interessant, die sich frühzeitig mit dem Thema Datenarchivierung beschäftigen möchten.
bei einer Vertragskündigung im Kundenportal muss man den Hinweis bestätigen, dass man sich selbst um die Datensicherung kümmern muss (siehe Anhang1).
Heißt also, man muss eigenverantwortlich die Daten sichern, bevor der Server- oder Webhosting-Vertrag abgelaufen ist.
Sofern aber der entsprechende Server- oder Webhosting-Vertrag aktiv weiterläuft, hat man weiterhin Zugriff auf die Daten per FTP. Ganz unabhängig davon, ob der Systemvertrag bereits abgelaufen ist. Die Konditionen bleiben dabei unverändert.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein entsprechendes Angebot von unserer Serverabteilung für eine Datensicherung erstellen zu lassen.
Um sicherzugehen, dass ich Sie richtig verstehe, hätte ich hierzu noch eine kurze Präzisierung:
Bezieht sich die genannte Datensicherung auf einen vollständigen System-Export (z. B. Datenbank + Dateien), der extern archiviert werden muss,
oder auf die Möglichkeit, weiterhin über einen reduzierten Account direkt im System auf die Daten zuzugreifen (z. B. reiner Lesezugriff)?
Uns geht es konkret darum zu verstehen, ob im Sinne der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ein späterer strukturierter Zugriff auf Belege, Rechnungen und Vorgänge innerhalb des Systems möglich ist – oder ob sämtliche Daten eigenständig exportiert und extern archiviert werden müssen.
wie bereits erwähnt, bleiben die Konditionen ein aktiven Webhosting- bzw. Serververtrags unverändert. Ganz unabhängig davon, ob der Systemvertrag (tricoma 5.X Systemgebühr) noch läuft oder bereits abgelaufen ist.
Ergo: Mit einem aktiven Webhosting- bzw. Serververtrag kann man auf die Daten jederzeit per FTP-Verbindung zugreifen – Backups werden sowieso regelmäßig durchgeführt.
Bei weiteren Fragen wende dich bitte per Ticket an unsere Serverabteilung.