Monatsabschluss für die Buchhaltung [#613]

Maik
(57 Beiträge)
14.06.2023 15:44:24

Monatsabschluss für die Buchhaltung

Hallo,

ich war etwas erstaunt heute, es wurde ein berechtigter Release Manager Eintrag abgelehnt. Das Problem was aufgefallen war, hängt mit dem Monatsabschluss zusammen. Natürlich möchte man in der Buchhaltung immer möglichst sauber arbeiten, daher nutzen wir auch sehr gerne den Monatsabschluss, damit keiner mehr in den alten Monaten rumpfuscht.
Nun ist es so, dass in der App BESTELLUNGEN eine Blockade eingebaut wurde. Lieferadressen in Bestellungen, können nicht mehr bearbeitet werden, auch nicht wenn eine unausgelieferte Bestellung in einem abgeschlossenen Monat sich befindet.

Der Änderungswunsch wurde abgelehnt mit dieser Begründung:

"Bei einem Abschluss werden ausnahmslos alle Elemente eines Monats abgeschlossen. Dies muss auch so sein und es darf keine Ausnahmen geben, da sonst der Monatsabschluss nicht valide sein wird. Man könnte mit "Tricksereien" das System umgehen, was später bei Finanzprüfungen schwierig wäre. z. B. andere Lieferadresse in ein anderes Land bedeuten andere Steuersätze."

Also seid mir nicht böse, aber in der App BESTELLUNGEN passiert rein gar nichts steuerrelevantes. Dort werden nur die Grundlagen für die Rechnungsstellung geschaffen. Selbst wenn ich das Land dort ändere, interessiert sich das Finazamt einen fechten Besen dafür. Wichtig ist, dass die Rechnung am Ende korrekt ist und bei einer unerledigten Bestellung ist noch keine Rechnung geschrieben. Zudem geht es ja genau darum, dass die Steuerregeln korrekt eingesetzt werden. Keine anderen Daten werden dem Finanzamt oder dem Steuerbetrater übergeben. Im GEGENTEIL von den was ihr kritisiert, ein falsches Lieferland kann ja genau zu so einem Problem führen.

In dem Zusammenhang das Wort "Tricksereien" zu verwenden ist auch nicht so glücklich. Ich kann hier mehrfach "Tricksen". Bestellung stornieren und neue Bestellung erstellen mit den gleichen Daten und der richtigen Lieferadresse oder einfach das Datum der Bestellung auf den heutigen Tag ändern und dann die Lieferadresse anpassen. Schon bin ich der Tricksmeister und ich kann noch mehr "Tricksen", aber ich glaube es ist klar geworden was ich meine.

Meine ungebrochene Bitte, entfernt den Monatsabschluss aus der App Bestellung bei den Lieferadressen.
Mario Alka
(101 Beiträge)
14.06.2023 16:06:13

Re.: Monatsabschluss für die Buchhaltung

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Sie müssen sich das ein wenig globaler vorstellen. Daher auch der Begriff "Trickerseien" ist nicht um Ihnen etwas zu unterstellen.

Wir als Softwareunternehmen müssen sicherstellen das keine keine Möglichkeiten das System oder steuerliche Vorgaben zu umgehen.
Sie glauben gar nicht was für Anfragen wir hier erhalten.

Mal ein Beispiel aus der Vergangenheit:
- Könnt Ihr die Kasse so bauen das später Belege herausnehmbar sind (Eisdiele)?
- Könnt Ihr nicht einen automatischen Schwund einbauen? (Holzverarbeitung welche auch "privat" etwas macht)
- Könnt Ihr es nicht so machen das ich nachträglich Rechnungen anpassen kann?

Nein, können wir natürlich nicht.

Es geht hierbei auch nicht einmal nur um den Vorsatz. Aber wenn eine Software eine Funktion bietet, dann wird diese genutzt.

Pro Jahr verarbeiten tricoma System Millionen Bestellungen. Somit würde auch dieser genannte Fall genutzt werden, ab absichtlich oder unabsichtlich.

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In der App Bestellungen passiert steuerrelevantes, da aus dieser die Lieferung erzeugt wird.
Das Quell- und Lieferland (Also Lieferadresse aus der Bestellung und das Quelllager) bestimmen den Steuersatz auf der Rechnung (PAN EU, OSS).
Somit kann nun eine Rechnung aus dem Monatsabschluss verfälscht werden, wenn die Lieferadresse in der Bestellung geändert wird.

Würde man dies ermöglichen, müsst nachträglich nach der Lieferung ein Monitoring vorhanden sein, was solche Rechnungen nochmals für Gutschriften bzw. Korrekturen vorlegt.

--> Das wäre somit ein massiver Aufwand und auch in der Buchhaltung schwierig, da es auch Auswirkungen auf den Buchhaltungsexport hat.

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Wir müssen bei Entwicklungsvorschlägen generell sicherstellen das diese auch mit den Prozessen von tricoma UND vor allem den Kunden vereinbar sind. Derzeit wäre es so nicht der Fall und daher wurde Ihr Vorschlag abgelehnt.

Schöne Grüße

Mario Alka

tricoma - Get the most out of your business
Maik
(57 Beiträge)
14.06.2023 16:41:52

Re.: Monatsabschluss für die Buchhaltung

"In der App Bestellungen passiert steuerrelevantes, da aus dieser die Lieferung erzeugt wird."
-> Das ist nicht korrekt ausgedrückt. Solange keine Lieferung/Rechnung getätigt wurde, spielt es absolut keine Rolle, was in der Bestellung für Daten stehen, somit ist es auch nicht steuerrelevant BIS zu dem Punkt an dem aus der Bestellung weitere Vorgänge sich generieren. Jedes Unternehmen muss die Kundendaten korrekt pflegen und wenn der Kunde vor Auslieferung des Auftrags, um Änderung der Lieferadresse bittet, wieso soll man dieses Anliegen mit "geht nicht" beantworten.

"Somit kann nun eine Rechnung aus dem Monatsabschluss verfälscht werden, wenn die Lieferadresse in der Bestellung geändert wird."
-> Bitte GENAU lesen was ich geschrieben habe. Es geht ausdrücklich NICHT um Bestellungen zu denen Rechnungen existieren. Wenn es so in Tricoma ist, dass die Lieferadresse aus der Bestellung immer die Basis für die Rechnung ist, dann ist das natürlich AUCH ungünstig gelöst, aber hat jetzt nicht direkt was mit diesem Fall zu tun.
Die technische Lösung könnte sein: Es existiert ein Monatsabschluss zu einer Bestellung MIT Lieferungen/Rechnungen -> Änderung der Lieferadresse nicht mehr möglich. Exisiteren keine Vorgänge -> Änderung möglich machen
Zweiter Ansatz könnte sein, die Lieferadresse wird einfach durchgeschleift bis in die App Rechnungen. Monat wird abgeschlossen, nichts kann mehr verändert werden.

Es Bedarf keiner aufwändigen Lösung hier, denn es geht ja genau nicht darum hier das System zu umgehen, weder absichtlich noch unabsichtlich. Weil dann könnten wir den Monatsabschluss ganz sein lassen. Der Monatsabschluss ist ja nur eine technische Hilfe, wenn man die Daten dem Steuerberater übergibt und es steht jedem frei das zu benutzen. Man kann es auch einfach sein lassen. Wir lassen es halt nicht sein, weil ich bei uns in der Firma davon überzeugt bin, dass es nützlich ist und die Nützlichkeit sollte schon soweit gegeben sein, dass _berechtigtes_ Arbeiten nicht behindert wird.
Mario Alka
(101 Beiträge)
14.06.2023 16:58:09

Re.: Monatsabschluss für die Buchhaltung

Hallo Herr Schewe,

okay überzeugt ;-)

Ich öffne den Vorschlag wieder und nehme diesen zur Abstimmung auf.

Grüße

Mario
tricoma - Get the most out of your business
Maik
(57 Beiträge)
15.06.2023 08:05:04

Re.: Monatsabschluss für die Buchhaltung

Okay Dankeschön. :-)

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