Mario Alka(101 Beiträge)
14.06.2023 16:06:13
Re.: Monatsabschluss für die Buchhaltung
Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Sie müssen sich das ein wenig globaler vorstellen. Daher auch der Begriff "Trickerseien" ist nicht um Ihnen etwas zu unterstellen.
Wir als Softwareunternehmen müssen sicherstellen das keine keine Möglichkeiten das System oder steuerliche Vorgaben zu umgehen.
Sie glauben gar nicht was für Anfragen wir hier erhalten.
Mal ein Beispiel aus der Vergangenheit:
- Könnt Ihr die Kasse so bauen das später Belege herausnehmbar sind (Eisdiele)?
- Könnt Ihr nicht einen automatischen Schwund einbauen? (Holzverarbeitung welche auch "privat" etwas macht)
- Könnt Ihr es nicht so machen das ich nachträglich Rechnungen anpassen kann?
Nein, können wir natürlich nicht.
Es geht hierbei auch nicht einmal nur um den Vorsatz. Aber wenn eine Software eine Funktion bietet, dann wird diese genutzt.
Pro Jahr verarbeiten tricoma System Millionen Bestellungen. Somit würde auch dieser genannte Fall genutzt werden, ab absichtlich oder unabsichtlich.
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In der App Bestellungen passiert steuerrelevantes, da aus dieser die Lieferung erzeugt wird.
Das Quell- und Lieferland (Also Lieferadresse aus der Bestellung und das Quelllager) bestimmen den Steuersatz auf der Rechnung (PAN EU, OSS).
Somit kann nun eine Rechnung aus dem Monatsabschluss verfälscht werden, wenn die Lieferadresse in der Bestellung geändert wird.
Würde man dies ermöglichen, müsst nachträglich nach der Lieferung ein Monitoring vorhanden sein, was solche Rechnungen nochmals für Gutschriften bzw. Korrekturen vorlegt.
--> Das wäre somit ein massiver Aufwand und auch in der Buchhaltung schwierig, da es auch Auswirkungen auf den Buchhaltungsexport hat.
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Wir müssen bei Entwicklungsvorschlägen generell sicherstellen das diese auch mit den Prozessen von tricoma UND vor allem den Kunden vereinbar sind. Derzeit wäre es so nicht der Fall und daher wurde Ihr Vorschlag abgelehnt.
Schöne Grüße
Mario Alka