Dieses
Tutorial behandelt den Ablauf von globalen Änderungen an den Steuersätzen z.B. von 19% auf 16% und wie das am besten mit tricoma abgewickelt werden kann.
ACHTUNG: Die hier aufgelisteten Informationen sind rein informativ um Sie bestmöglich zu unterstützen. Sie ersetzen aber
keine rechtsverbindliche Beratung durch einen Juristen.
Je nach Systemzusammenstellung oder Geschäftsbereich sind folgende Vorüberlegungen nötig:
- Wird ein neuer Steuersatz angelegt (neue ID) oder der bestehende Steuersatz abgeändert (ID bleibt gleich)
Wird eine neue ID erstellt, muss diese ID mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dann in sämtlichen Apps / Produkten / Plattformen neu eingerichtet werden, da alles sonst weiterhin mit der alten Steuer-ID (und somit mit dem alten Steuersatz) verknüpft bleibt.
- Soll der Netto- oder der Bruttopreis erhalten bleiben. Für Endkundensysteme wird idR. wieder der Bruttopreis benötigt.
Hatten Sie bei Produkt A einen bisherigen VK von 100 Euro / Brutto ergibt sich bei 19% MwSt ein Nettopreis von ~ 84,0336 Euro
Wird die Steuer auf 16 % geändert, würde sich erstmal ein neuer Bruttopreis errechnen (97,48 Euro), da tricoma die Preise (bis auf ein paar Ausnahmen) in Netto abspeichert werden. Wie Sie aber stattdessen wieder den vorherigen Bruttopreis erhalten, erfahren Sie in diesem Tutorial.
Wie Sie in tricoma einen bestehenden Steuersatz ändern oder einen neuen Steuersatz anlegen, können Sie hier nachlesen:
Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuersätze verwaltenSollten Sie einen neuen Steuersatz anlegen (neue ID), beachten Sie auch die "
Steuerübersetzungen" für die Auslandssteuer / Umsatzschwellen:
Versandhandelsregelung / Lieferschwellen innerhalb der EU
EMPFEHLUNG:
Legen Sie
KEINEN neuen Steuersatz an, sondern ändern Sie den aktuellen Steuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %
Wie Sie schon bei der unten stehenden Liste erkennen, müssen Sie bei der Anlage eines neuen Steuersatz in nahezu allen Apps etwas konfigurieren. Zudem müssen Sie all Ihren Produkten den neuen Steuersatz zuweisen!
ÜBERGANG 30.06. zu 01.07.
Der Übergang stellt eine große Hürde dar. Theoretisch gesehen müssen am 30.06. um 23:59:59 die Preise mit 19 % und 7 % MwSt. und am 01.07. um 00:00:01 die Preise mit 16 % und 5 % MwSt. ausgewiesen werden.
Dies ist natürlich unmöglich, daher sollte gerade an den Übergangstagen manuell geprüft werden, ob auf den Plattformen, Shops oder sonstiges alles soweit vorbereitet ist und die MwSt. schon geändert wurde oder dies bereits im Gange ist (Produktabgleiche der Connectoren).
Ein extrem wichtiger Fall, der defintiv auftreten wird, ist das Bestellungen vor dem 01.07. aufgegeben und erst am oder nach dem 01.07. verschickt werden. Für diese Bestellungen/Lieferungen gilt der Steuersatz von 16 % und 5 %. Hier muss manuell geprüft werden, welche Bestellungen davon betroffen sind. Ziehen Sie hierzu bei Bedarf Ihren Steuerberater zu Rate, was mit diesen Bestellungen passiert, da ja z. B. bei der Plattform, auf der die Bestellung abgegeben wurde, auch eine MwSt. ausgewiesen wird.
Bruttopreis bleibt gleich - Umsetzung mit dem Preis und Versandberater:
Wie schon oben beschrieben, speichern wir (bis auf ein paar Ausnahmen) die Verkaufspreise in Netto. Dies hat zur Folge, dass sich der Bruttopreis ändert, wenn die MwSt. geändert wird. Wenn Sie jedoch den Bruttopreis behalten möchten, müssen die Nettopreise aktualisiert werden.
Dies können Sie am einfachsten und schnellsten über den Preis und Versandberater bewerkstelligen. Über den Preis und Versandberater kann der allgemeine Produktpreis und die Preise auf den Verkaufsplattformen gesetzt werden.
Hier können Sie manuell und seitenweise die Preise aktualisieren oder auch automatisch setzen lassen. Als
Empfehlung sollten die Preise manuell aktualisiert werden, damit nochmal ein prüfender Blick über die Preise geworfen werden kann, bevor diese geändert werden.
Wenn Sie noch keine Erfahrung mit dem Preis und Versandberater bzw. diesen noch nicht genutzt haben, sollte Sie auf jeden Fall die Preise manuell setzen und die Preise vor der Aktualisierung prüfen.
Hier 2 Anleitungen zum automatischen Preis setzen:
Hier die Anleitung zur allgemeinen Einrichtung des Preis und Versandberaters:
Zur Preisberechnung:
Es wird nicht einfach möglich sein, dass Sie z. B. den Gewinnaufschlag je Plattform um 3 % erhöhen und anschließend sind Ihre Bruttopreise wieder auf den alten Stand. Die Preisberechnung des Preis und Versandberater ist komplexer und daher sollten Sie, bevor Sie die Preise ändern, definitiv prüfen, bei welchen Gewinnaufschlag je Plattform Sie dem Bruttopreis am nächsten kommen.
Eine Erklärung der Preisberechnung finden Sie hier:
Ein Tool zur Findung der richtigen Preiskalkulation finden Sie hier: