Administration
Hilfe / Administration / One Stop Shop (OSS) Verfahren

Anleitungen & Tutorials

One Stop Shop (OSS) Verfahren

Ab dem 01.07.2021 startet das One Stop Shop (OSS) Verfahren.

Was bedeutet das?
Wenn du grenzüberschreitend innerhalb der EU an Endverbraucher lieferst – sogenannte Fernverkäufe – und dabei den Schwellenwert von 10.000 Euro netto überschreitest, musst du die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abführen. In diesem Fall greift das OSS-Verfahren. 

Was musst du beachten?
Zuerst musst du dich auf ELSTER registrieren, falls du noch keinen ELSTER-Zugang hast:
https://www.elster.de/bportal

Nach der Registrierung loggst du dich mit deinem ELSTER-Account ein. Dort findest das Formular "Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)". Dieses findest du unter "Formulare & Leistungen" → "Alle Formulare":

Formular öffnen
Formular öffnen

Wenn du das Formular ausgefüllt und abgeschickt hast, erhältst du eine Bestätigung über die Registrierung. Bei Fragen wende dich am besten an deinen Steuerberater. 


Was musst du im tricoma System beachten?

In App Administration musst du in der Länderverwaltung bei den entsprechenden Ländern die Auslandssteuer aktivieren und die Umsatzgrenze auf 10.000 Euro pro EU-Land, in das du lieferst, festlegen.
Genaueres dazu hier: Weitere Länder hinzufügen / Auslandssteuer aktivieren

In der App Produkte musst du die Steuersätze für die einzelnen EU-Länder einpflegen, in denen du lieferst.
Genaueres dazu hier: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuersätze verwalten

Hinterlege die Auslandssteuersätze auch im Backend deiner Shopsystem/Verkaufsplattformen, sofern möglich.

Wenn du die App Buchhaltungsexport für die Übergabe deiner Ausgangsrechnungen nutzt, kannst du über die Erlöskontenmatrix die passenden Erlöskonten für die Zielländer hinterlegen. Falls du eine externe FiBu-Schnittstelle verwendest, trägst du die gewünschten Erlöskonten dort ein.

Die OSS-Meldung erfolgt in der Regel über dein Buchhaltungsprogramm. Der Meldezeitraum ist immer das Quartal, die Meldung muss jeweils zum Ende des nächsten Monats erfolgen.
Zum Beispiel: Das 1. Quartal 2025 muss bis spätestens 30.04.2025 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Weitere Informationen findest du direkt beim BZSt:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html#js-toc-entry5

Entwickler / Partner

tricoma AG

Zum Partner

Kompatibel mit

Folge uns

Einen Augenblick bitte...
Cookie und Tracking
Diese Webseite verwendet Cookies
Cookies werden zur Verbesserung der Benutzerführung verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen.