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Die GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Einfach gesagt: Sie legt fest, wie die Buchhaltung geführt werden muss, damit sie von der Finanzverwaltung anerkannt wird.
Die GoBD wurden zuletzt durch das BMF (Neufassung 2024, Änderung 14.07.2025) angepasst. Prüfe daher immer die aktuelle Fassung des BMF, um sicherzustellen, dass deine Prozesse den geltenden Vorgaben entsprechen.
Viele ERP-Hersteller werben mit GoBD-Zertifikaten oder Konformitätserklärungen. Das klingt gut, bringt in der Praxis aber nur begrenzten Nutzen. GoBD-Konformität hängt vom Zusammenspiel von Software, Hardware und den Prozessen im Unternehmen ab. Nur wenn alle Faktoren korrekt umgesetzt werden, kannst du tatsächlich GoBD-konform arbeiten.
Das Bundesministerium der Finanzen weist in seinem Schreiben vom 28. November 2019 in den Randziffern 180 und 181, die auch 2025 weiterhin relevant sind, ausdrücklich darauf hin:
Ein zentrales Element ist ein IKS (Internes Kontrollsystem) im Unternehmen. Dazu gehören:
Das IKS umfasst die gesamte Struktur deines Unternehmens und wie deine Mitarbeiter mit dem System arbeiten. Selbst ein ERP-System mit GoBD-Zertifikat allein reicht nicht aus. Optimal wäre eine Unternehmenszertifizierung, um eine lückenlose Umsetzung sicherzustellen.
Dieses Beispiel zeigt: Für ein GoBD-Testat ist der Prozess in deinem Unternehmen entscheidend – weniger die eingesetzte Software.
Ab 01.01.2025 besteht für B2B-Rechnungen die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Das beeinflusst die Archivierung und Datensicherung und muss bei GoBD-konformen Prozessen berücksichtigt werden.
Mehr dazu hier: Einrichtungstutorial: App ZUGFeRD Connector