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Definieren von Pflichtprodukten für Angebote

Pflichtprodukte sorgen dafür, dass bestimmte Produkte nur in Kombination mit einem anderen Produkt im Angebot erscheinen dürfen.

Beispiel aus der Praxis:
Du betreibst eine Stickerei und möchtest, dass ein T-Shirt nur dann angeboten werden kann, wenn auch das Produkt „Besticken“ enthalten ist.
Dazu hinterlegst du im Produkt T-Shirt im Bereich
„Angebote > Pflichtprodukte“ das verknüpfte Produkt „Besticken“.

  • Die Prüfung greift nur, wenn das Hauptprodukt mit mindestens Menge 1 im Angebot enthalten ist.

  • Es muss mindestens 100 % der Menge des Hauptprodukts auch beim Pflichtprodukt im Angebot stehen.

So stellst du sicher, dass wichtige Abhängigkeiten zwischen Produkten zuverlässig berücksichtigt werden.

Hinterlegte Pflichtprodukte zu einem Artikel analog Beispiel
Hinterlegte Pflichtprodukte zu einem Artikel analog Beispiel

Öffne die App Produkte und wechsle in die Produktübersicht.
Dort öffnest du das gewünschte Produkt, für das ein Pflichtprodukt definiert werden soll.

📌 Wichtig:
Das funktioniert nur bei Hauptartikeln, nicht bei Variantenartikeln.

Anschließend klickst du im linken Menü auf den Reiter
„Angebot“ → „Pflichtprodukte“.

Hier kannst du nun ein oder mehrere Pflichtprodukte definieren, die beim Erstellen eines Angebots zwingend mit angeboten werden müssen.

Pfad: Angebot → Pflichtprodukte
Pfad: Angebot → Pflichtprodukte

In der geöffneten Maske Pflichtprodukte kannst du nun ein oder mehrere Artikel als Pflichtprodukt hinzufügen.

Gib dazu im Feld „Pflichtprodukt“ den Artikelnamen oder die Artikelnummer ein und wähle den gewünschten Artikel aus der Vorschlagsliste aus.

Anschließend kannst du optional eine Pflichtmenge angeben – z. B. „1“, wenn pro verkauftem Hauptartikel ein Pflichtprodukt enthalten sein soll.

Bestätige die Eingabe mit „Einfügen“, damit das Pflichtprodukt gespeichert wird.

Pflichtprodukt zu Hauptartikel einfügen
Pflichtprodukt zu Hauptartikel einfügen

Die Prüfung auf Pflichtprodukte erfolgt automatisch für alle Angebote der letzten 7 Tage.
Das spart Systemressourcen und verhindert unnötige Prüfungen bei veralteten Angeboten.

Hinweis:
Aktuell findet keine Kombinationsprüfung statt.
Wenn im Angebot mehrere Artikel enthalten sind, die ebenfalls das gleiche Pflichtprodukt (z. B. „Besticken“) benötigen,
werden deren Mengen nicht zusammengezählt.
Es wird für jede Position einzeln geprüft, ob die Pflichtbedingung erfüllt ist.


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