Anleitungen & Tutorials
Die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) dient dem Manipulationsschutz von Kassensystemen in Österreich. Was ändert sich dadurch bei der Arbeit mit dem Kassensystem im tricoma System?
1. Einrichtung:
Zunächst muss das Kassensystem entsprechend eingerichtet werden. Außerdem müssen die einzelnen Kassen bei FinanzOnline registriert werden. Die Einrichtungsanleitung findest du hier: RKSV einrichten (nur für Österreich)
2. Bedienung:
An der Bedienung der Kasse ändert sich nichts. Du arbeitest weiterhin wie gewohnt. Wichtig ist nur, dass auf jedem Kassenbeleg ein QR-Code aufgedruckt wird.
3. Storno-Beleg:
Bei der RKSV wird beim Stornieren ein eigener Stornobeleg erstellt – nicht wie zuvor, wo ein Beleg einfach den Status storniert erhielt. Der Stornobeleg wird mit dem ursprünglichen Beleg verknüpft. Dies ist im Kassenabschluss oder direkt in der Belegübersicht einsehbar.
4. Prüfbelege:
Die RKSV schreibt vor, dass bestimmte Belege zu definierten Zeitpunkten erstellt werden. Dazu gehören Startbelege, Sammelbelege, Monatsbelege und Jahresbelege.
5. DEP (Datenerfassungsprotokoll):
Das DEP ist ein zentraler Bestandteil der RKSV. Es enthält alle Belege in einem speziellen Format zur Auswertung durch das Finanzamt. Das DEP wird monatlich automatisch generiert und auf dem Server gespeichert. Du kannst es in den Einstellungen herunterladen oder bei Bedarf manuell erstellen.
6. Ausfall der Signaturerstellungseinheit:
Wenn Belege nicht mehr signiert werden, muss der Ausfall sofort im FinanzOnline-Portal gemeldet werden. Zusätzlich solltest du uns kontaktieren, damit wir die Ursache prüfen können.
Sobald die Signierung wieder funktioniert, musst du auch das im FinanzOnline-Portal melden. So wird eine korrekte Zeitspanne zwischen Ausfall und Wiederinbetriebnahme dokumentiert.
Außerdem musst du einmalig einen Sammelbeleg erstellen. Dabei handelt es sich um einen 0-Euro-Beleg, der lediglich der Dokumentation dient. Diesen kannst du direkt in der Kasse per Knopfdruck generieren.
Ein Ausfall zeigt sich zum Beispiel dadurch, dass kein QR-Code mehr auf dem Beleg erscheint oder gar kein Beleg mehr gedruckt werden kann.