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Die eRechnung ist eine elektronische Form der Rechnungsstellung, bei der Rechnungen digital erstellt, versendet, empfangen und bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass der gesamte Rechnungsprozess automatisiert abläuft und somit effizienter gestaltet werden kann. Du möchtest deine Rechnungen schnell und einfach erstellen? Mit tricoma ist das kein Problem! Mit unserer intuitiven Software kannst du ganz bequem und effizient deine eRechnungen erstellen. Optimiere jetzt die Verwaltung deiner Rechnungen und erleichtere dir den Arbeitsalltag.
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Die eRechnung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, wie zum Beispiel eine schnellere Bearbeitung von Rechnungen, geringere Fehlerquoten und Kostenersparnisse durch den Wegfall von Papier und Porto.
Zudem ist die eRechnung umweltfreundlich, da weniger Papier verbraucht wird.
  • Schnellere Bearbeitung der Rechnungen durch automatisierte Prozesse
  • Reduzierung von Papierkosten und Umweltbelastung
  • Geringeres Risiko von Fehlerquellen durch manuelle Eingaben
  • Höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung
  • Verbesserung der Liquidität durch schnellere Zahlungseingänge

Die gängigsten Standards für den Aufbau einer eRechnung sind die elektronischen Formate ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland) und XRechnung.
ZUGFeRD basiert auf dem PDF/A-3 Format und enthält strukturierte Daten als XML-Datei, wodurch die automatisierte Verarbeitung erleichtert wird.
XRechnung hingegen ist ein rein XML-basiertes Format und wird vor allem für den Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Behörden genutzt.

XML Rechnungen / eRechnung

Um die reibungslose Abwicklung von eRechnungen sicherzustellen, werden standardisierte Formate wie beispielsweise XRechnung, ZUGFeRD oder EDI verwendet.
Diese Formate ermöglichen eine strukturierte Übermittlung von Rechnungsdaten zwischen den beteiligten Parteien.

Rechnungsversand an Ihre Kunden per Email (automatisch oder manuell)

In Deutschland wurde die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen des E-Government-Gesetzes verpflichtend eingeführt.
Seit dem 27. November 2020 müssen öffentliche Auftraggeber eRechnungen empfangen und verarbeiten können.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse zu vereinfachen.

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen B2B-Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bei Zustimmung des Empfängers sind weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen möglich, jedoch nur für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Papier- und PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versendet werden, falls der Vorjahresumsatz des Rechnungsstellers weniger als 800.000 Euro beträgt.
  • Ab dem 1. Januar 2028 sind alle B2B-Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.

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