Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0 [#279]

Gabiona
(6 Beiträge)
22.06.2022 14:22:52

Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo tricoma-Team,

uns ist aufgefallen, dass mit tricoma 5.0 sich die Nutzerverwaltung ändern soll:

"Künftig sind Updategebühren + Nutzungsgebühren für die Kasse/DMS im Systempreis enthalten. Sie zahlen nur noch einen Systempreis inkl. enthaltender Nutzer + eine Gebühr für weitere Nutzer im System. Hierbei wird zwischen 2 Nutzertypen entschieden (Normal, Light), wobei der Light User günstiger ist und nur die Scanstation/Kasse nutzen kann." Zitat aus der Roadmap.

Folgende Fragen dazu:

1. Wird es zukünftig keine Updategebühren mehr geben?

2. Kann ein Light User auch die Zeiterfassung nutzen?

3. Wie viel wird ein Normaler User und ein Light User kosten?

4. Wie funktioniert die Berechnung der Nutzeranzahl? Nur aktive und wenn ja, anteilig für die aktivierten Tage?

5. Wie wird die Nutzeranlage zukünftig funktionieren? Auch über die App Administration?
Das Gabiona Team
Mario Alka
(101 Beiträge)
22.06.2022 15:14:29

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Gabiona,

vielen Dank für die Anfrage.

1. Wird es zukünftig keine Updategebühren mehr geben?

>> Ja korrekt. Es gibt eine Systemgebühr zur Nutzung des Systems, welches die auch Updates beinhaltet.
>> Im Systempreis sind über 80 nutzbare Apps enthalten + werden Plugins der tricoma AG kostenfrei verfügbar sein
>> Auch wird es keine weiteren Gebühren mehr für das DMS oder Kasse geben. Auch wird die Fin API (Bankschnittstelle) , Zugferd oder auch viele neue Funktionen im Preis enthalten sein.
>> Das Abrechnungsmodell wird somit einfacher und transparenter

2. Kann ein Light User auch die Zeiterfassung nutzen?

>> Ja

3. Wie viel wird ein Normaler User und ein Light User kosten?

>> Dies können wir aktuell noch nicht im Detail sagen, aber wir werden es auf der Webseite/Blog etc. mitteilen sobald wir die Preise final kalkuliert haben

4. Wie funktioniert die Berechnung der Nutzeranzahl? Nur aktive und wenn ja, anteilig für die aktivierten Tage?

>> Es werden immer alle aktiven Benutzer (ausgenommen dem Administrator) Zugang berechnet. Die Berechnung und Abrechnung erfolgt auf Tagesbasis. Deaktivierte Benutzer werden nicht beachtet, wobei pro Benutzer ein eigener Zugang benutzt werden muss. Ein Sharing z. B. eines "globalen Lagerzugangs" wird nicht möglich sein.

5. Wie wird die Nutzeranlage zukünftig funktionieren? Auch über die App Administration?

>> Ja, hier wird sich nichts weiter ändern.
>> Die Abrechnung erfolgt automatisch im Hintergrund

Allgemein, da auch die Fragen schon kamen:
- tricoma wird weiterhin Open Source bleiben und es gibt auch weiterhin die Möglichkeit eigene Apps und Plugins zu entwickeln.
- tricoma wird weiterhin eigengehostet werden können, wobei auch hier die Konditionen höher sein werden aufgrund des höheren Updateaufwands
- Entsprechend wird es natürlich auch noch weiterhin Zugriff per FTP/FTPS auf das System geben

Weitere Details hierzu wird es im Webinar am 07.07. um 14 Uhr geben:
https://www.tricoma.de/Events-/-Webinare/

Schöne Grüße

Mario Alka
tricoma - Get the most out of your business
Gabiona
(6 Beiträge)
07.07.2022 15:53:19

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Mario,

wir haben das Webinar mit großem Interesse verfolgt.

Wir haben dazu noch folgende Frage:

Im Webinar hieß es, das tricoma 5.0 ein Mietsystem wird. Bedeutet dies, dass der Quellcode nur verfügbar ist,
solange das Mietverhältnis besteht, bzw. was passiert mit den Daten und dem Quellcode im Falle der Vertragsauflösung?
Was passiert mit den tricoma 5.0 Kunden sollte die tricoma AG eines Tages nicht mehr existieren?

Mit freundlichen Grüßen
Das Gabiona Team
Mario Alka
(101 Beiträge)
07.07.2022 16:12:52

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo,

vielen Dank für die Fragen.

Erst noch einmal zu Vollständigkeit der Link zum Webinar:
https://www.youtube.com/watch?v=IYepz-g5tiQ

------------------

## Im Webinar hieß es, das tricoma 5.0 ein Mietsystem wird. Bedeutet dies, dass der Quellcode nur verfügbar ist,
solange das Mietverhältnis besteht, bzw. was passiert mit den Daten und dem Quellcode im Falle der Vertragsauflösung?

>> Das System darf nur so lange genutzt werden wie ein Vertragsverhältnis besteht
>> Die Datenbank inkl. Strukturen und Daten selbst darf natürlich nach einer Vertragsbeendigung weiter genutzt werden
>> Das System selbst und auch der Quellcode dazu darf dann nicht mehr genutzt werden

## Was passiert mit den tricoma 5.0 Kunden sollte die tricoma AG eines Tages nicht mehr existieren?

>> Dieser Fall lässt sich schwer final beantworten, da es hier natürlich viele Möglichkeiten gäbe:
>> a) Übernahme des kompletten Unternehmens durch einen neuen Käufer, welcher dann spätere Lizenzbedingungen entscheidet
>> b) Übernahme des Systems/Quellcodes durch einen neuen Käufer, welcher dann spätere Lizenzbedingungen entscheidet
>> c) Der Fall das es tricoma bzw. das Produkt "tricoma" gar nicht mehr existiert ist sehr unwahrscheinlich, da doch das Produkt selbst einen Wert hätte

>> Zusammengefasst: Daher würde dieses mit einer hohen Wahrscheinlichkeit durch einen Dritten weiter geführt werden

Schöne Grüße

Mario Alka
tricoma - Get the most out of your business
Mario Alka
(101 Beiträge)
08.07.2022 08:55:58

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo,

ein Nachtrag an dieser Stelle zu Fragen aus der Community bezüglich tricoma 4.x:

## 1. Bis wann wird tricoma 4.x per Updatevertrag supportet?

>> Bis 30.09.2024

## 2. Kann ich tricoma 4.x weiter nach dem 30.09.2024 nutzen?

>> Theoretisch und Lizenztechnisch: tricoma gemäß Lizenzvertrag als Software an sich - ja
>> Ehrlich beantwortet: Nein, aufgrund der Schnittstellen und auch natürlich auch der rechtlichen Veränderungen

>> Warum?
>> 2.1. erstens ändern sich permanent die Schnittstellen der Anbieter + es gibt geänderte Produkte in den Schnittstellen. Diese Änderungen würden fehlen und somit auch die Funktionen. Erste Schnittstellen würden technisch aufgrund der fehlenden Wartungen/Erweiterungen nach spätestens einem Jahr nicht mehr funktionieren.
>> 2.2. So gut wie alle Schnittstellen zu Plattformen und Versanddienstleister arbeiten mittlerweile mit APP Token. Das bedeutet das sich tricoma beim Verbindungsaufbau neben den Händlerzugangsdaten mit unserem Token ausweist, so das die Plattform weiß, das ein tricoma System sich meldet.
>> Dies hat mehrere Gründe: Lizenzen, Sicherheit, Nutzungsrechte, Kostenbeteiligungen bei Entwicklungen, Provisionen, Haftungen, Zertifizierungen uvm.
>> Gerade bei großen Anbietern wie amazon und ebay ist die Schnittstelle genau abgestimmt. Somit dürfen die veralteten System NICHT mehr auf die API zugreifen, da diese nicht mehr den Vorgaben der Plattformen entsprechen
>> Nach dem 30.09.2024 werden daher die tricoma 4 App Token ablaufen und man müsste die Schnittstellen vorab selbst bei den Anbietern verifizieren + auch abnehmen lassen.
>> Eine Abnahme bedeutet aber auch das die Schnittstellen gemäß der Vorgaben der Plattform gewartet werden müssen. Das wäre ein für einen Händler nicht stemmbares Projekt, zumal auch Plattformen/Schnittstellenanbieter Entwicklerzugänge nicht mehr leichtfertig vergeben.

>> Um auch ein mal ein paar Schnittstellenbeispiele der letzten Monate zu nennen:
-----> Check24 --> Verschlüsselte Verbindung (https://www.tricoma.de/Forum/171-Check24-Umstellung-Domain-und-Protokoll/)
-----> Idealo --> Künftig keine Geschlechterübergabe
-----> DHL --> Warenpost International (DHL statt Internetmarke) (https://www.tricoma.de/Forum/166-Intraship-Versandart-Warenpost-Intern-hinzufuegen/)
-----> Google Shopping --> Deutscher Feed bzw. Trennzeichen bei Gleitkommazahlen (https://www.tricoma.de/Forum/251-Update-erforderlich-Google-Merchant-Center-Geaenderte-Verarbeitung-bei-deutschen-Feeds/)
>> All das waren Änderungen welche einen Ausfall der Schnittstelle, Funktionsfehler oder Inkompatibilitäten bedeuten könnten.

>> Auch ein paar Beispiele rechtlicher Änderungen der letzten Jahre
-----> Kassenbelegzertifizierung (Erweiterung der Kasse)
-----> geändertes MwSt. Gesetz während der Corona Phase (Bereitstellung von Dokumentation zur Umstellung + Prüfung der Kompatibilitäten bei den Schnittstellen)
-----> Neues Steuergesetz bezüglich Sendungen in das Ausland (Komplette Überarbeitung der Steuerlogik in tricoma (https://www.tricoma.de/Hilfe/System/Administration/Aenderung-der-MwSt-/-Steuersaetze/)
>>>> Solche Änderungen bedeuten einen massiven Entwicklungsaufwand
>>>> Themen wie Kassenbelegzertifizierung wird man auch nicht ohne Partner umsetzen können, da oftmals Lizenzverträge für einzelnen Unternehmen nicht vergeben werden.

>> Daher ist ein Umstieg vor dem 30.09.2024 unumgänglich.

>> Daher haben wir auch eine lange Migrationsfrist von 2 Jahren gewählt um allen Händlern die Möglichkeit zu geben die vorhandenen Entwicklungen etc. nach und nach umzustellen.
>> Geraden größeren Kunden empfehlen wir sehr frühzeitig die Migration mit uns zu planen um auch alle Entwicklungen kompatibel zu haben


## 3. Muss tricoma 5.0 direkt auf PHP8 laufen?

>> Nein, auch wenn es empfohlen wird um die volle Leistungsfähigkeit zu haben
>> Es ist daher auch möglich erst tricoma 4.x auf tricoma 5.0 umzustellen
>> Danach werden die eigenen Apps angepasst und der Server auf PHP8 umgestellt


## 4. Ist ein Umstieg nach dem 30.09.2024 möglich?

>> Nein, wir möchten hier keine Migration mehr nach diesem Termin anbieten
>> Warum?
>> Nehmen wir an der Händler möchte am 15.05.2026 dann doch migrieren, dann ist tricoma 4.x auf einen komplett anderen Stand von tricoma 5.0.
>> Wir werden nach dem 30.09.2024 keine Migrationsdokumentation oder Migrationsprogramme mehr entwickeln.
>> Somit müsste eine Migration manuell vorgenommen werden, wobei dies dann nur von Fachpersonal mit hohem Kostenfaktor vorgenommen werden kann
>> Eine Migration würde dann je nach Projektumfang auch sehr schnell in den 5-stelligen Bereich gehen
>> Insbesondere wenn dann eine Migration "auf die schnelle" vorgenommen würden müsste, weil Schnittstellen nicht mehr gehen, würde dies massive und unkalkulierbare Kosten bedeuten.
>> Auch würden wir entsprechende Gebühren nachberechnen, da man dann einen aktuellen Softwarestand erhält, ohne zwischen dem 30.09.2024 und dem Migrationszeitpunkt Nutzungsgebühren entrichtet zu haben.
>> Somit hätten man enorme Kostennachteile durch die Nachberechnung der System-/Usergebühren + der manuellen Migration.

## 5. Wird tricoma 4.X noch PHP8 kompatibel sein?

>> Nein, auch wenn wir uns auch lange uneinig waren
>> Der Aufwand wäre zu groß, zumal es auch keinen Sinn ergibt aufgrund Punkt 2. tricoma 4.X kann ohne Schnittstellenwartung nicht weiter betrieben werden, so gäbe es auch keinen Mehrwert.
>> Es ist kein Fortbestand von tricoma 4.X mehr nach dem 30.09.2024 geplant, so das die Entwicklungskosten für die Übergangszeit zu kostspielig gewesen wären
>> Das Ziel ist die Migration auf tricoma 5.0

Schöne Grüße

Mario Alka
tricoma - Get the most out of your business
Marc Peikert
(110 Beiträge)
08.07.2022 13:47:14

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Mario,

im Preismodell ist ein Cashback vorgesehen für (dann) kostenfreie Apps, Plugins und Grundsystem bis 36 Monate des Kaufes rückwirkend. Die Verrechnung des Cashbacks ist mit den Gebühren pro User vorgesehen.

Wenn ich nun keine weiteren User benötige, erhält man dann kein Cashback?

Paar Phantasiezahlen:
angenommen ich hätte in 2021 das System mit Apps für 15.000 Euro gekauft. Wegen meiner wären jetzt 7.000 Euro Erstattungsfähig.
Im Vergleich Updategebühr (alt) zu Systemgebühr (neu) hätte ich für 18 Monate 540 Euro mehr gezahlt, hätte aber statt 15.000 Euro irgendwas zwischen 5.000-8.000 Euro investieren müssen.
Differenz 7.000-10.000 Euro zu 540 Euro im Vergleich.

Für Neukunden ist das neue Preismodell sicherlich interessant, für Bestandskunden innerhalb 36 Monate nach Kauf wäre die Investition dann aber quasi verpufft, wenn ein Cashback nur auf (Zusatz-)User verrechnet würde.
Zumindest wenn DMS und Kasse nicht genutzt wirde/wird. Dann wäre die Rechnung etwas anders. :)

Aktuell habe ich das dann so verstanden das Nutzer mit max. 3 Usern dann kein Cashback verrechnet bekommen.


Auf der anderen Seite kannst du natürlich schlecht sämtlichen Kunden den Kaufpreis erstatten, ist auch klar. Aber in gewisser Weise hinkt das Preismodell an dem Punkt doch ein wenig.

Viele Grüße,
Marc
Mario Alka
(101 Beiträge)
08.07.2022 15:09:52

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Marc,

vielen Dank für dein Feedback.

Grundsätzlich ist erst einmal das Cashback eine Kulanzleistung von uns und auch nicht üblich. Regulär gibt es eine Software welche ausläuft und eine neue welche dies ersetzt.

Das Cashback kommt von uns für die Treue der Kunden.

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Bei den Fantasiezahlen von dir (15.000 Euro/Kaufpreis + 7.000 Erstattung) muss man sich die Details ansehen.

Bei einem Kaufpreis von 15.000 Euro wären vermutlich 5.000 Euro schon reine Einführungsleistung (Arbeitsleistungen) enthalten, welche natürlich unabhängig vom Systempreis selbst sind. Von den übrigen 10.000 Euro wären dann z. B. 3.500 Euro erstattungsfähig.
--> Aber: Problem ist das es sehr variiert und es könnten auch 1.500 Euro erstattungsfähiger Betrag sein.
--> Auch könnten es die von dir genannten 7.000 Euro sein, da es auf die Apps ankommt.

Wichtig ist aber grundsätzlich immer das man nur den eigentlichen Kaufpreis der Apps und des Grundsystems (abzüglich Rabatte) sieht. Denn die Einführungsleistung hätte auch durch einen anderen kommen können. Ist also erst einmal Softwareproduktunabhängig.

Ähnlich entspricht der Führerschein nicht dem Kaufpreis des Autos ;-)

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Uns ist wichtig das es ein faires Preismodell ist. Das Cashback gibt es für alle und eben entsprechend anteilig.
Das Cashback wird nach der tricoma 5.0 Umstellung gespeichert und für Usergebühren angerechnet.

Warum für die Usergebühren?
Denn dort findet die Preisanpassung und insbesondere bei den größeren Kunden statt.

Und ja: du hast ein Recht: Hat ein Kunde derzeit nur 2 Benutzer, dann wird das Cashback vorerst nicht angerechnet, bis dieser über 3 Benutzerschwelle kommt.

Warum nicht? Die Erhöhung vom Systempreis im Vergleich zu den Updategebühren ist in dem Fall quasi nicht vorhanden. Eigentlich spart der kleine Händler pro Jahr viel Geld. Sehr viel Geld wenn man es genau nimmt.

- DMS = kostenfrei

- FinAPI = kostenfrei

- Kasse = kostenfrei

- Zugriff auf über 80 Apps = kostenfrei (DMS, Ticketsystem, Zeiterfassung, Smartboard, Teamevent Planung, viele Versanddienstleister/Zahlungsdienstleister/Marktplätze/Shopsysteme...)

Wenn nur pro Jahr eines der nachfolgendenden Dinge genutzt wird, spart man eigentlich schon Geld:
- DMS = 0 Euro statt 39 Euro im Monat
- FinAPI da Raspibanking nicht mehr supportet werden wird = 0 Euro statt 20 Euro pro Monat
- Ein neuer Versanddienstleister welcher man nutzt = 0 Euro statt 250 Euro/Kaufpreis
- Irgendeine Verkaufsplattform wie z. B. Otto = 0 Euro statt 2.500 Euro/Kaufpreis

Hier dann nochmals zusätzlich das Cashback bei den Systemgebühren anzurechnen würde bedeuten:
- Kunde bekommt zusätzlich Cashback auf das was vorher Updategebühren waren (Systemgebühren ersetzen Updategebühren)
- Kunde erhält tricoma 5.0 kostenfrei
- Kunde erhält zig Apps kostenfrei
--> Kunde zahlt somit weniger als mit tricoma 4.0 mit den genannten Vorteilen.

Das wäre kalkulatorisch nicht machbar.

Zusammengefasst: Nehmen wir also mal an du installierst einfach nur Otto nach der tricoma 5.0 Umstellung: Dann hast du Geld gespart im Vergleich wenn du es vorher mit tricoma 4.0 gekauft hättest.

------------------

Die Alternative wäre gewesen nur einen User in den Systempreis mit rein zu nehmen. Dann hätte vermutlich auch jeder kleiner Kunde Cashback erhalten.

Das hätte aber bedeutet das wir das System für z. B. 69 Euro im Monat hätten anbieten müssen, aber das hätte nie die Vertriebs- und Grundkosten gedeckt.

Grüße

Mario
tricoma - Get the most out of your business
BerryBase
(11 Beiträge)
12.07.2022 23:19:48

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung bis hierhin.
Bei uns haben sich noch ein paar dedizierte Fragen ergeben:

1) Nehmen wir mal folgendes Szenario an:
Wir migrieren auf tricoma 5.0 und kündigen dann theoretisch nach 1 Jahr den Vertrag. Wie erhalte ich dann noch Lese-Zugriff auf meine Daten? Nehmen wir an ich habe einen Wirtschaftsprüfer oder eine Prüfung durch das Finanzamt. Hier ist es nicht unüblich das diese auch Einblick in die Warenwirtschaft haben wollen.

2) Was passiert bei einem Upgrade mit meiner 4.0 Lizenz? Kann ich diese weiterhin einsetzen?

3) Wenn dies nicht gehen sollte: Kann ich theoretisch auch einfach auf das Cashback verzichten und mit einem neuen tricoma 5.0 starten und dort einfach meine Datenbank hinein kopieren? Dann sollte ja die 4.0 Lizenz weiterhin mein Eigentum bleiben.

4) Wie wird das User Handling technisch gehandhabt?
Kann ein User mehrere Sessions gleichzeitig öffnen Beispiel paralleler Login auf Desktop und Tablet oder gleichzeitiger Login im cmssystem und in der Scanstation/im Kassensystem? Das letztere Szenario ist bei uns nicht unüblich.

Danke und Viele Grüße
Rene
Mario Alka
(101 Beiträge)
13.07.2022 08:40:56

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Rene,

vielen Dank für deine Fragen.

### 1) Nehmen wir mal folgendes Szenario an:
### Wir migrieren auf tricoma 5.0 und kündigen dann theoretisch nach 1 Jahr den Vertrag. Wie erhalte ich dann noch Lese-Zugriff auf meine Daten? #Nehmen wir an ich habe einen Wirtschaftsprüfer oder eine Prüfung durch das Finanzamt. Hier ist es nicht unüblich das diese auch Einblick in die Warenwirtschaft haben wollen.

>> Das tricoma darf dann nicht weiter installiert und genutzt werden
>> Es ist daher dann nötig ein Backup der Datenbank und der Nutzdaten im Dateisystem vorzunehmen
>> Wir haben uns auch hier sehr lange dazu Gedanken gemacht und ich möchte dich hier an unserer internen Diskussion teilhaben lassen:

>> 1.1. Hier sprechen wieder Gesetze gegeneinander:
>>>> Ein Kunde kündigt den tricoma Systemvertrag und hat somit kein Update.
>>>> tricoma ist eine Cloud Lösung und wird weiter gehostet und erhält aber keine Updates
>>>> Gemäß DSGVO dürfen keine Systeme eingesetzt werden welche nicht geupdatet werden
>>>> Auch eine ungenutzte und passive Installation kann hier Risiken mit sich bringen
>>>> Natürlich könntest man argumentieren: Ja, wir würden das intern machen. Das Problem wäre aber: Die meistern User können das nicht und würden reguläre Hoster nutzen

>> 1.2. Auch weiß ich das für uns viele Herausforderungen entstehen würden:
>>>>> Kunde kündigt den Systemvertrag und will aber weiter bei uns hosten
>>>>> Wir dürften es nicht weiter hosten, wenn keine Updates erfolgen und würden mit haften wenn wir es anbieten, da wir unsere Server irgendwann nicht mehr patchen könnten (siehe 1.3)

>> 1.3. (Ergänzend zu 1.2.) Zusätzlich gutes Beispiel: Es kommt z. B. PHP9 und das System ist nicht kompatibel. Der Server könnte von uns dauerhaft nicht gewartet werden
>>>>> Wir hatten seiner Zeit die Konstellation bereits mit PHP 5.6 und PHP7.
>>>>> Letztlich war es für uns ein enormer Aufwand hier Umstellungen vorzunehmen, da Prozesse dann komplette manuell erfolgten
>>>>> Zig Telefonate, Klärungen, Tickets, manuelle Umzüge auf "Altbestandserver" um einheitliche Serverstrukturen zu haben....
>>>>> Das Ganze nur um Systeme zu hosten, welche nicht einmal einen Updatevertrag zu haben, um den Kunden lange Migrationsspielräume zu bieten
>>>>> Wir müssten für diesen Service somit viel Geld aufbringen
>>>>> Wir haben seiner Zeit für den "Altbestand" an Systemen ohne Updates hunderte interne Stunden aufbringen müssen um Hosting, Export oder Migrationslösungen zu bieten.

>> 1.4. Raubkopien
>>>>> Auch haben wir mit dem Thema der Raubkopien zu kämpfen, so das bei einem erlaubten Weiterbetreiben eine hohe Gefahr für uns besteht
>>>>> Es ist einfacher Systeme generell zu verbieten, statt eben zu sagen: Ja, darf weiter genutzt werden, aber bestimmte Dinge dürfen nicht getan werden
>>>>> Auch dies müsste wieder Softwaretechnisch unterbunden werden was:
>>>>> a) einen Entwicklungsaufwand bedeutet
>>>>> b) bei OpenSource Produkten immer schwierig ist, da es ggf. ausgehebelt werden könnte
>>>>>>>> Irgendwann müsste man aufgrund solcher Entscheidungen sogar den OpenSource Gedanken in Frage stellen, was auch andere Anbieter bereits getan haben und z. B. IonCube einsetzen

>> 1.5 Üblicher Weg
>>>>> Das Systeme mit monatlichen Gebühren nach Vertragskündigung nicht mehr genutzt werden dürfen ist der übliche Weg
>>>>> Eine Sicherung der Datenbank würde auch einem Finanzamt oder Wirtschaftsprüfer im Worst Case die Möglichkeit einer Wiederherstellung bieten
>>>>> Wir hatten hier mit dem ein oder anderen Fall bereits zu tun, so das es letztlich um Datenauswertungen aus der Datenbank ging.

>> 1.6. Apps ohne Lizenz
>>>>> Hat man keinen Systemvertrag, zahlt man auch keine Gebühren für Inklusivapps wie Shopware, ebay oder amazon
>>>>> Diese Apps würden dann auch entsprechend ausgeblendet werden und somit würden auch Masken/Apps fehlen
>>>>> Es wäre auch mit "Weiternutzungsrecht" nur bedingt möglich.


>> 1.7. Probleme bei "Vertragshopping"
>>>>> Kunde kündigt zum 01.01.2024 den Vertrag und hostet dann bei sich weiter
>>>>> Kunde möchte nun doch zum 01.09.2025 das System doch wieder nutzen (1,75 Jahre später)
>>>>> Und dann?
>>>>> Es gibt keine interne Prozesse für Updates an diesem abgeschalteten System, aber Kunde würde nicht verstehen warum jetzt das System nicht doch "einfach reaktiviert" werden könnte
>>>>> Weil: Ist doch da und man könnte doch "einfach nur"
>>>>> Ich vergleiche das mit deinem Punkt - 3) ....dort einfach meine Datenbank hinein kopieren?
>>>>> Es bringt massive Probleme in Bezug auf Fehler, Haftung etc. mit sich
>>>>> Sind wir ehrlich: alleine die Frage im Vertrieb landet dann bei den Technikern auf den Tisch und man muss Quellcodes und Datenbankstrukturen prüfen um das entscheiden zu können
>>>>> Hier stehen alleine die Kosten für die Fragenbeantwortung ob es gehen würde oder eben nicht im Verhältnis
>>>>> Und wenn es gehen würde: Wer übernimmt die Kosten für die Migration und Prüfung?

>> 1.8. kurze Vertragslaufzeiten
>>>>> das System weiter nutzen zu dürfen steht nicht im Verhältnis von kurzen Vertragslaufzeiten von 1 bis 6 Monate
>>>>> Kunde bucht tricoma für 1 Monat, kündigt den Systemvertrag, zieht es danach auf eigene Server um, und es kommt zu Punkt 1.4 (Raubkopie)
>>>>> 169 Euro für den Quellcode von einem ERP System. Schnäppchen!
>>>>> Und dann?
>>>>> OpenSource ist dann keineswegs eine Option für uns als Softwareanbieter
>>>>> Und alternativ oder zusätzlich: Fremdhosting müsste man auch in Frage stellen

----------------

>> Ich mache hier mal ein Beispiel was wir seiner Seite auf der eCommerce Expo in Bezug auf die höheren Fremdhostinggebühren diskutiert haben
>> Wir können keine Dienstleistungen und Services anbieten welche uns intern am Ende mehr Geld kosten als einbringen
>> Fremdhosting = Kostet uns massive Kosten in den Updates + Fehlerbehebungen und bringt bei Nachberechnungen Kundenunzufriedenheit
>>>> Daher auch hier die höheren Systemgebühren
>> Identisch ist es hier:
>> Eine weitere Systemnutzung ohne gültigen Lizenzvertrag bringt uns oben genannte Herausforderungen und massive Kosten
>> Das ist auch der Grund warum dies im IT Bereich nicht üblich ist und auch anderweitig ähnlich gehandhabt wird (bezogen auf Cloud Lösungen)


>> Die Frage wäre dann am Ende welche man sich als tricoma Nutzer stellen müsste:
>>> Wärst du bereit monatlich höhere Systemgebühren/Usergebühren zu bezahlen, um Kunden welche sich gegen tricoma entschieden haben eine nachträgliche Nutzung zu bieten? Denn der oben genannte Aufwand muss am Ende bezahlt werden.
>>> Wäre es sinnvoll den OpenSource Gedanken zu verwerfen, weil man dies anbieten möchte?
>>> Wäre es sinnvoll das Hosting auf Kundenservern zu verbieten um es anbieten zu können?
>>> Ich denke: Nein und daher auch das geänderte Lizenzmodell.


### 2) Was passiert bei einem Upgrade mit meiner 4.0 Lizenz? Kann ich diese weiterhin einsetzen?

>> Nein, ein Upgrade bedeutet auch: Die tricoma 4.0 Lizenz darf nicht mehr weiter eingesetzt werden. Die Lizenz wird übertragen und aus der Lizenz für die Version 4.X wird eine Lizenz für 5.X. Die Lizenznummer bleibt bei der Migration identisch.



### 3) Wenn dies nicht gehen sollte: Kann ich theoretisch auch einfach auf das Cashback verzichten und mit einem neuen tricoma 5.0 starten und dort einfach meine Datenbank hinein kopieren? Dann sollte ja die 4.0 Lizenz weiterhin mein Eigentum bleiben.

>> Nein, das ist nicht vorgesehen und wird auch nicht angeboten.
>> Auch wäre es ein Verstoß gegen den Lizenzvertrag, da die Datenbank inkl. der Lizenz immer an eine Version gebunden ist
>> Auch ist technisch die Lizenz immer mit Daten aus der Datenbank + dem Dateisystem verknüpft. Das System würde also nicht mehr funktionieren.
>> Vergleichen wir es mit der Migration von Shopware 5 auf Shopware 6:
>> Am Ende musste man das System migrieren, um den Umzug zu machen
>> Es gab eigene Migrationstools um dem Umstieg zu starten
>> Wir haben mit dem tricoma 5.0 Update auch ein internes Tool um dies hin zu bekommen.
>> Bei uns ist es bei weiten nicht so umfangreich wie bei Shopware, da tricoma 5 auf den tricoma 4.X Core aufsetzt
>> Aber was will ich damit sagen: Von Shopware 5 kommt man nur auf Shopware 6 nur durch das Migrationstool, aber nicht durch das Übernehmen der Datenbank.
>> Ähnlich ist es bei uns auch und es gibt ein Migrationstool was beim Update ausgeführt wird


### 4) Wie wird das User Handling technisch gehandhabt?
Kann ein User mehrere Sessions gleichzeitig öffnen Beispiel paralleler Login auf Desktop und Tablet oder gleichzeitiger Login im cmssystem und in der Scanstation/im Kassensystem? Das letztere Szenario ist bei uns nicht unüblich.

>> In bedingten Maße ist das zwar möglich, allerdings gibt es mehrere Schutzmaßnahmen welche ein umgehen der Lizenzbedingungen in Bezug auf die Usergebühzren zu vermeiden.
>> Somit kann es dazu kommen das man am anderen Login ausgeloggt wird oder Prozesse nicht klappen werden
>> Was natürlich klappen wird: Man kann im Backend eingeloggt sein und gleichzeitig die Scanstation oder Kasse bedienen
>> Was nicht klappen wird: Scanstation/Kasse mit gleichen User an mehreren PCs nutzen
>> Was auch nicht klappen wird: Gleichzeitiges Einloggen im Backend mit einem Useraccount an mehreren Endgeräten


Schöne Grüße

Mario
tricoma - Get the most out of your business
Andy Glaser
(42 Beiträge)
14.07.2022 10:29:24

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Ich habe noch eine Frage zum Thema "Wartungsvertrag".

Da Tricoma ja zu einem Mietsystem wird und das komplette Preismodell transparenter, übersichtlicher und besser wird (was ich ja auch begrüße) wollte ich nur mal am Rande nachfragen, wie es sich dann mit den Wartungsverträgen verhält und auch mit Individualanpassungen.
Mario Alka
(101 Beiträge)
14.07.2022 11:36:34

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Herr Glaser,

vielen Dank für Ihre Frage im Forum.

Generell handhaben wir es auch heute schon so das wir kostenpflichtige Entwicklungsanfragen per Ticket anbieten. Hier läuft die Anfrage initial über den Support und geht dann an die Entwicklung.

Details hierzu gibt es hier:
https://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=2442

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Wichtig:
Eine kostenpflichtige Aufwandsprüfung ist nicht eine Entwickleranfrage mit Wartungsvertrag.

Erklärung:
Früher hatte jeder Entwickler mind. 3-4 längere Kundentelefonate pro Woche für Detailfragen zu einer App, Anpassungswünschen und Beratungen.
--> Hier ist einfach zu viel Zeit drauf gegangen, da letztlich jeder Kunde sich einen Core Entwickler auch für Support oder Beratungen buchen konnte oder weil "mal eben Fragen zum Code vorhanden waren".
Natürlich ist es ein toller Service für den Kunden, aber es hat am Ende sicher die Hälfte aller Entwicklerressourcen vom kompletten Unternehmen geschluckt.

Beide Optionen im Vergleich:
- Wartungsvertrag mit Entwickleroption: Ich lege direkt ein Ticket beim Entwickler an und dieser antwortet direkt. Ich stehe direkt mit dem Entwickler im Kontakt und kann auch Telefontermine bei diesem buchen.
- Aufwandsprüfung: Ich lege diese an, diese wird vom Support vorgeprüft, Anforderungen werden geklärt und dann geht es intern an die Entwicklung. Die Kommunikation läuft hier primär über den Support und es für kleine Erweiterungen gedacht. Möchte ich aber natürlich eine Beratung direkt vom Entwickler, dann geht es nur per Wartungsvertrag.

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Um es final zu beantworten:
1. Individualanpassungen bis zu bestimmen Größenordnungen sind möglich auch ohne Wartungsvertrag per kostenpflichtiger Aufwandsprüfung
2. Erweiterungen in bestimmten Maße sind möglich auch ohne tricoma enterprise: https://www.tricoma.de/Blog/988865039-Aenderungen-fuer-Entwicklungsanfragen/
3. Wartungsverträge werden weiter angeboten, da dies viele Kunden gerne nutzen

Schöne Grüße

Mario
tricoma - Get the most out of your business
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Unknown 2379105371
(2 Beiträge)
21.07.2022 11:36:59

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Herr Alka,

ich habe mich schon mal mit dem Preismodell und unseren eingerichteten Benutzern beschäftigt.

1. Wir haben einige Systemuser:
Administrator, Support, Standard, Auftragskiller
Ich vermute, die zählen nicht zu den lizenzpflichtigen Usern?

2. Wir haben von unserer Beschäftigungsstruktur einen größeren Anteil von Teilzeitkräften / 450,00 Euro Basis.
Das hat den Vorteil dass mehr und besser Vertretung oder Ausfall kompensiert werden kann: 3 User in Teilzeit
können sich besser vertreten als im Vergleich 1 User in Vollzeit.
Nun haben die 3 Teilzeituser auch jeweils jetzt 3 eigene Userkennungen im tricoma.
Das wird zum Problem, wenn ich zukünftig für eine 450-Euro Kraft die vielleicht nur 10 Stunden pro Woche arbeitet
und davon 5 Stunden im tricoma angemeldet ist eine volle Lizenz kalkulieren muss.
Gibt es hierfür einen sinnvollen Lösungsansatz?


Vielen Dank schon mal und viele Grüße,

Rainer Habekost



Mario Alka
(101 Beiträge)
21.07.2022 12:47:36

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Herr Habekost,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hallo Herr Habekost,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

## 1. Wir haben einige Systemuser:
## Administrator, Support, Standard, Auftragskiller
## Ich vermute, die zählen nicht zu den lizenzpflichtigen Usern?

Generell werden alle AKTIVEN Benutzer außer dem Administrator (im Regelfall unser Zugang) berechnet.
Sollten die Benutzer nicht benötigt werden, so können Sie diese einfach deaktivieren.

## 2. Wir haben von unserer Beschäftigungsstruktur einen größeren Anteil von Teilzeitkräften / 450,00 Euro Basis.
## Das hat den Vorteil dass mehr und besser Vertretung oder Ausfall kompensiert werden kann: 3 User in Teilzeit
## können sich besser vertreten als im Vergleich 1 User in Vollzeit.
## Nun haben die 3 Teilzeituser auch jeweils jetzt 3 eigene Userkennungen im tricoma.
## Das wird zum Problem, wenn ich zukünftig für eine 450-Euro Kraft die vielleicht nur 10 Stunden pro Woche arbeitet
## und davon 5 Stunden im tricoma angemeldet ist eine volle Lizenz kalkulieren muss.
## Gibt es hierfür einen sinnvollen Lösungsansatz?

Jeder Mitarbeiter benötigt einen eigenen Benutzerzugang und jeder wird identisch abgerechnet.
Lediglich wenn ein Benutzer nur die Kasse, Scanstation oder Zeiterfassung nutzt gibt es den Light User und somit auch die Abstufung.
--> Denn hier stehen dem Benutzer dann auch weniger Funktionen zur Verfügung.

Warum ist das so?
Würden wir nach der Gehaltsklasse gehen bräuchte man Staffeln wie: Geschäftsführer 199 Euro im Monat kosten, Führungskräft 149 Euro, reguläre Mitarbeiter 39 Euro, Praktikanten 19 Euro... ;-)

Letztlich sind wir doch mal ehrlich:
Durch tricoma spart man sich viel Zeit. Würde die 450 Euro Kraft die Arbeit manuell statt mit tricoma erledigen, stehen die Benutzergebühren sicher nicht im Verhältnis.

Eine Buchhalterin auf 450 Euro Basis nutzt vermutlich das System mehr, als ein Außendienstler auf Vollzeit.
Es bliebe einem nur noch die Anzahl der Klicks im System zu tracken oder Zugänge nach Nutzungszeit abzurechnen :-D

Am Ende geht es für Sie als Kunde um kalkulierbare Kosten für das ERP System.
Dies haben wir durch das benutzerbasierte System erreicht.
--> Es ist einfach. Es ist fair. Es ist transparent.

Schöne Grüße

Mario Alka
tricoma - Get the most out of your business
kein Bild vorhanden
Unknown 2379105371
(2 Beiträge)
21.07.2022 13:37:59

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Herr Alka,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das ist natürlich sehr hart... z.B. die Userkennung Auftragskiller haben wir ja nicht eingerichtet, der wird ja im Hintergrund für die App benötigt.
O.k., wir dann müssen wir da reinsehen und der ein oder andere User geht dann zwangsweise vom Freikontingent der 3 enthalten User ab.

Bei den Teilzeitkräften wollte ich keine Wertung reinbringen und zwischen Geschäftsführer und welcher Position auch immer unterscheiden. Darum geht es nicht. Es geht um Userkennungen die einen deutlich geringeren Zeitanteil mit der Systemnutzung verbringen: Eine Teilzeitkraft die z.B. an 10 Stunden pro Woche Stammdatenpflege betreibt, davon 5 Stunden Contenterstellung und Bildbearbeitung macht und vielleicht nur 2 Stunden aktiv am tricoma arbeitet, wenn die erstellten Daten einzupflegen sind steht eine Volllizenz von 54,90 Euro nicht im Verhältnis.
Und die Arbeit kann die Teilzeitkraft auch nicht ersatzweise ohne System erledigen, denn genau das soll sie ja machen.

Einfach und transparent ist sehr gut, vielen Dank!

Fairness ist vielleicht ein Begriff im Sport - an dieser Stelle muss es sich für das Unternehmen rechnen.
Es wird, jedenfalls in unserer Konstellation, bei Teilzeitkräften entweder eine Auswirkung auf die Mitarbeiterstruktur haben müssen oder mit massiven Kostensteigerungen einher gehen.

Wir sind ja nur ein kleines Unternehmen.

Wenn ich die eingerichteten User überblicke, benötigen wir momentan
6 x 54,90
5 x 29,90
478,90 Euro monatlich = 5746,90 Euro aus dem Stand an jährlichen Lizenzkosten (vorher Null mit der Kaufversion)

Also von 0,00 auf 5746,90 Euro aus dem Stand ist schon eine Hausnummer - jedenfalls für uns.
(wir können noch die 169,00 Euro Updatekosten gegenrechnen, aber das rettet nicht viel)

O.k., ist wie es ist - ich wollte nur sichergehen, dass ich bei meiner Rechnung nichts übersehen habe.

Vielen Dank für die Klarstellungen!

Viele Grüße,

Rainer Habekost




Mario Alka
(101 Beiträge)
21.07.2022 16:07:34

Re.: Nutzerverwaltung mit tricoma 5.0

Hallo Herr Habekost,

wenn die von Ihnen genannten Nutzer "Auftragskiller", "Standard" etc. von Ihnen nicht benutzt werden, so können diese deaktiviert werden.

tricoma selbst nutzt diese nicht.

Schöne Grüße

Mario Alka
tricoma - Get the most out of your business

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