Was tun, wenn Gebührenprodukte in separate Lieferungen aufgeteilt werden?
Wenn Gebührenprodukte wie bspw. Versandkosten, Anzahlungen, Rabatte, Gutscheine, Aufschläge etc. in eigene Lieferungen aufgeteilt (gesplittet) werden, dann sind diese als Warenartikel im System hinterlegt und nicht als virtuelle Artikel (auch Systemartikel genannt).
Dies hat zur Folge, dass diese Artikeln als echte, lagerbare Artikel vom System behandelt werden und landen dadurch in der dafür vorgesehenen Scanstation als eigene Lieferung.
Um dies vorzubeugen, müssen diese Produkte als Systemartikel deklariert werden. Somit behandelt das System diese als virtuelle Artikel. Die Systemartikeln sorgen einzig und allein dafür, dass sich unterm Strich der Gesamtpreis ändert durch eigene Positionen im Beleg.