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Wenn dein Gutschein- oder Rabatt-Produkt auf dem Kassenbeleg plötzlich zweigeteilt erscheint, hat das einen ganz bestimmten steuerlichen Grund.
Sobald bei einem Verkauf Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen (z. B. 7 % und 19 %) enthalten sind, kann der Rabatt oder Gutschein nicht pauschal mit einem festen Steuersatz gebucht werden. Denn das würde entweder zu viel oder zu wenig Umsatzsteuer bedeuten – was aus buchhalterischer Sicht problematisch ist.
Daher macht das Kassensystem Folgendes:
Wenn alle gekauften Produkte denselben Steuersatz haben, erscheint der Gutschein oder Rabatt natürlich nur einmal.
Wenn du Gutscheine verkaufst, weißt du beim Verkauf noch nicht, welche Produkte der Kunde später damit kauft. Deshalb solltest du:
Beispiel:
Du verkaufst einen Gutschein mit 19 % Steuer, der später für einen Artikel mit 7 % eingelöst wird → falsche Steuerbuchung!
In den allgemeinen Einstellungen der App Kassensystem kannst du festlegen,
Im Screenshot im System siehst du, wo du die Produkte1 ganz einfach zuweisen kannst. Über das Fernglas-Symbol kannst du gezielt nach dem Produkt suchen und direkt zuweisen.
1 Beide Produkte sind bereits bei Neuauslieferung des tricoma Systems als Systemartikel angelegt.
Falls diese doch fehlen oder du weitere Systemartikel anlegen möchtest, siehe: Versandkosten- / Gebührenprodukte (Systemartikel) hinterlegen
Siehe auch: Festpreis-Rabatt an der Kasse gewähren