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Wenn du das PAN-EU-Verfahren nutzt, gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest.
Was bedeutet das?
Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU an Endverbraucher – sogenannte Fernverkäufe –
müssen seit dem 01.07.2021 im Bestimmungsland versteuert werden,
sobald der einheitliche Schwellenwert von 10.000 Euro netto überschritten wurde.
Ist das der Fall, greift das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop).
Das bedeutet:
Grenzüberschreitende Verkäufe werden nicht mehr nach dem Lagerland,
sondern mit dem im Zielland geltenden Steuersatz versteuert.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du den PAN-EU-Versand über Amazon FBA nutzt
oder aus welchem Land die Ware tatsächlich verschickt wird.
Auch für Verkäufe aus Deutschland in ein anderes EU-Land an einen Endkunden gilt:
Der Rechnungssteuersatz muss dem Steuersatz des Ziellandes entsprechen,
nicht dem des Versandlandes.
Um dein System korrekt auf diese Anforderungen einzurichten, musst du in den Einstellungen die zweite Option für „PAN-EU Versand / OSS“ aktivieren.
Gehe dazu in die App Lager unter Einstellungen → PAN-EU / OSS und arbeite dort alle angezeigten Meldungen Schritt für Schritt ab. Vor der Aktivierung sollten folgende Punkte überprüft werden:
Nach der Einrichtung bleibt der Ablauf im Wesentlichen gleich wie beim normalen PAN-EU-Versand.
Rechnungen dürfen erst nach Versand der Lieferung erstellt werden.
Außerdem müssen die Scanstationen und Lagerstandorte eindeutig zugeordnet werden,
damit das System bei der Rechnungsstellung das richtige Lagerland berücksichtigen kann.
Lege die Hauptlagerplätze für Amazon FBA an.
Diese richten sich danach, in welchen Ländern du steuerlich registriert bist.
Überprüfe in der App Administration → Länder die Einstellungen für Währungen
und Auslandssteuersätze.
In diesem Zuge solltest du auch die eingetragenen EU-Länder kontrollieren und sicherstellen,
dass alle Daten korrekt hinterlegt sind.
In der App Produkte solltest du unter Einstellungen → Steuersätze
die Auslandssteuersätze definieren, damit diese später korrekt greifen.
Achte darauf, keine neuen Steuersätze anzulegen,
sondern über die Länderflagge die jeweiligen Auslandssteuersätze zu hinterlegen.
In der App Scanstation solltest du für die angelegten
FBA-Hauptlagerplätze die entsprechenden Scanstationen anlegen
und diese den jeweiligen Hauptlagerplätzen zuordnen.
Alle anderen Lagerplätze sollten dabei ausgeschlossen werden.
In der App Amazon FBA ordnest du die in Schritt 1 angelegten Lagerplätze
den entsprechenden Länder-Schnittstellen zu.
Prüfe außerdem die Einstellungen für die Rechnungsanlage und Lieferungsanlage:
Fehlende Fulfillment-Center findest du hier: PAN-EU für FBA-Bestellungen und -Bestand bei Amazon (Fulfillment Center)
Aktiviere die Einstellung für PAN-EU in der App Lager,
sofern du die steuerlichen Themen mit deinem Steuerberater abgestimmt hast
und genau weißt, was der Unterschied zwischen dem normalen PAN-EU-Versand
und dem PAN-EU-Versand (OSS) ist.
Du kannst nur eine der beiden Optionen aktivieren –
entscheide dich also vorab, welches Verfahren auf dich zutrifft.
Nach der Aktivierung von PAN-EU kannst du den angelegten
FBA-Hauptlagerplätzen die entsprechenden Lagerstandorte zuweisen.
Dabei legst du fest, in welchem Land sich das jeweilige Lager befindet.
Diese Information ist für die spätere Rechnungserstellung wichtig,
damit die korrekten Steuersätze automatisch verwendet werden.
In der App Bestellungen kannst du die
Steuerberechnung anhand der Werbekennzeichen steuern.
Dadurch werden die Steuersätze automatisch aus der Bestellung übernommen.
Zum Schluss prüfst du in der App Auftragskiller,
ob die Versandkosten bei der Lieferungsanlage ausgeschlossen werden.
Die Versandkosten sollten nicht ausgeschlossen werden,
da sonst keine Rechnung angelegt werden kann,
weil jede Position als versendet markiert sein muss.
Rechnungserstellung bei PAN-EU über die Scanstation
Beachte abschließend das folgende Tutorial,
um alle notwendigen Schritte korrekt umzusetzen:
Warum bei PAN-EU-Versand keine Vorkasse-Bestellungen möglich sind